Erstes Urteil im Prozess lokalhelden-monheim.de
Es war ein, wie man landläufig sagt, kurzer Prozess. Bekanntlich hat die Stadt Monheim das Startup anzeiger24.de verklagt, den Betrieb der Website lokalhelden-monheim.de einzustellen. Darüber hatten wir berichtet.
Unter dem AZ 2a O 67/21 wurde der Fall strittig verhandelt. Schon zu Beginn der Sitzung räumte die Vorsitzende Richterin den Anträgen der Stadt keinerlei Chancen ein. Da das Gericht auch keine neuen Anträge des Monheimer Rechtsvertreters annehmen wollte, verzichtete der Anwalt am Ende darauf, überhaupt einen Klageantrag zu stellen mit der Folge, dass das Gericht nach kurzer Beratung Folgendes für Recht erkannte:
- Die Klage wird abgewiesen
- Die Kosten der Klage hat die Klägerin (also die Stadt Monheim) zu tragen
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
Damit ist die Klage der Stadt Monheim im ersten Anlauf gescheitert.
Gegen dieses Urteil hat die Stadt Einspruch eingelegt.
Nächster Verhandlungstermin ist der 14. Dezember. Bis dahin haben die Parteien Zeit, weitere Schriftsätze einzureichen – oder sich außergerichtlich zu einigen.
Wir werden weiter berichten!
Bericht: Walter Thomas
Foto: Screenshot / QuinceCreative/Pixabay
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