Petition: Corona-Soforthilfe-Empfänger protestieren gegen Rückzahlungsforderung

Forderungen an die neue NRW-Wirtschaftsministerin Neubaur

Pandemie – alles dicht gemacht – keine Aufträge oder Auftritte mehr für kleinere/mittlere Unternehmen, Selbstständige und Kreative.

Um Betroffenem in diesem Teufelskreis zu helfen, hat das Land NRW seit 2020 mehrere Hilfspakete geschnürt – schnell und unbürokratisch, wie es damals hieß. So sollten Menschen ohne Einkommen finanziell im Lockdown über die Runden kommen.

 

Doch wie fast zu erwarten war: Nun sollen die Empfängerinnen und Empfänger die Soforthilfen wieder zurück zahlen.
Dagegen wehrt sich nun die „Kommission Selbstständige im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen“ und hat eine Petition gestartet.

 

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Erst Zuschuss für Lebensunterhalt, dann nur für Betriebskosten

Kathy Ziegler, Sprecherin der Gewerkschafts-Initiative, erklärt die Gründe für diesen Schritt: „Solo-Selbstständige zählten zu der Gruppe der Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Sie sollten [in 2020 jeweils] 9000 Euro als Einmalzahlung für die drei Monate März, April und Mai erhalten. Auf der entsprechenden Webseite des NRW-Wirtschaftsministeriums, wo die Soforthilfe beantragt werden konnte, hieß es, dass damit auch ‚das eigene Gehalt und damit der Lebensunterhalt‘ finanziert werden könne.

Viele Solo-Selbstständige haben unter dieser Annahme die Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten. (…) Doch in der Nacht zum 1. April verschwanden die alten Erklärungen auf der Website des Ministeriums und neue Kriterien waren aufgestellt. Plötzlich ging es um Betriebskosten, die später bei der Abrechnung nachgewiesen werden müssen, um die 9000 Euro in vollem Umfang behalten zu dürfen.

Für die meisten Solo-Selbstständigen ein herber Schlag, denn häufig haben sie keine Betriebskosten – sie sind ihr Betrieb, bereiten sich in ihrer eigenen Wohnung auf Lehrveranstaltungen, Reportagen oder Ausstellungen vor und erfüllen ihre Aufträge in den Einrichtungen der Auftraggeber wie Museen oder Praxisräumen.“

 

Nun stehen die Betroffenen nach Worten von Kathy Ziegler vor einem Dilemma: „Wie sollten sie bei den anhaltenden Einkommenseinbrüchen die Soforthilfe zurückzahlen? Aber weitaus schlimmer: Wie sollten sie ihre Existenzgrundlage sichern ohne finanzielle Hilfe? Ihnen blieb nur die Grundsicherung, wenn überhaupt, denn Einkommen des Partners oder Partnerin oder eigene Ersparnisse werden gegengerechnet. Nur wer schon vor dem 1. April 2020 einen Förderantrag gestellt und keine Grundsicherung beantragt und erhalten hatte, dem gewährte das Land NRW im Nachhinein eine Teilsumme von 2000 Euro als ‚Unternehmerlohn‘ für den eigenen Lebensunterhalt.“

 

Nun solle sich die neue NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer (Grüne) um den Fall kümmern.

Die Forderung: „Die Landesregierung soll die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfen stoppen und bereits rücküberwiesene Summen von berechtigten Empfängerinnen und Empfänger erstatten.“

 

Der Fall zeigt: Nach über zwei Jahren Corona gibt es viel aufzuarbeiten – dies ist einer dieser Punkte mit viel Klärungsbedarf.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Vanderpixa/Pixabay

 


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