Steuerzahlerbund: Wie und wo Menschen entlastet werden sollen

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Die Preise für Heizöl, Gas, Treibstoff und Strom sind in den vergangenen Monaten dramatisch in die Höhe gegangen. Die Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Der Bund der Steuerzahler NRW informiert über die Einzelheiten.

 

Folgende Regelungen beinhaltet das Maßnahmenpaket der Regierung:

  • Anhebung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 Euro. Somit wird das Einkommen bis zu einem Betrag von 10.347 Euro nicht besteuert.
  • Anhebung des Werbungskostenpauschbetrages rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro. Der Arbeitgeber muss den höheren Grundfreibetrag und den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen. Der bisherige Lohnsteuerabzug wird korrigiert, und Arbeitnehmerinnen und -nehmer erhalten mit ihrer Juni- oder Juliabrechnung mehr netto ausgezahlt. Die Korrektur umfasst die bereits vergangenen Monate. Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die den Arbeitgeberinnen und -gebern zwischenzeitlich gewechselt haben, erhalten die Entlastungen über ihre Einkommensteuererklärung 2022.
  • Anhebung der Entfernungspauschale rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für die ersten 20 Kilometer und für die Pauschale bei Auswärtstätigkeiten bleibt es bei 0,30 Euro.
  • Verlängerung der bestehenden Regelung zur Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag (maximal 600 Euro im Jahr) bis zum 31. Dezember 2022.
  • Energiepreispauschale, die im Monat September zur Auszahlung kommt.

 

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Weitere steuerlichen Entlastungen sollen in den nächsten Wochen diskutiert werden. Diese werden vermutlich zum Jahreswechsel 2023 in Kraft treten.

 

Eins wurde aber nicht geändert: Wer in 2021 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben und wegen des „Progressionsvorbehalts“ mit einer saftigen Nachzahlungsforderung rechnen. Warum das so ist, erklären wir hier…    

 

Einen ausführlichen Überblick über die Regelungen geben die BdSt-Info-Services Nr. 21 „Steuerentlastungen 2022 – Folgende Entlastungen wurden beschlossen“ und Nr. 20 „Energiepreispauschale“.

Sie sind online unter www.steuerzahler.de abrufbar oder können telefonisch unter 0211 99175-42 bestellt werden.

 

Bericht: Achim Kaemmerer / Quelle BdSt NRW

Foto: Frauke Riether/Pixabay

 


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