
Monheim möchte künftig von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten des sogenannten „Bau-Turbos“ Gebrauch machen, um dringend benötigten Wohnraum schneller entstehen zu lassen. Über einen entsprechenden Grundsatzbeschluss wird zunächst am 18. Juni im Ausschuss für Klimaschutz und Stadtplanung beraten. Die endgültige Entscheidung soll anschließend der Rat der Stadt am 15. Juli treffen.
Hintergrund ist der weiterhin angespannte Wohnungsmarkt. Die Verwaltung verweist darauf, dass Monheim zu den Kommunen gehört, in denen zusätzlicher Wohnraum benötigt wird. Mit dem neuen Bundesgesetz können Wohnungsbauprojekte unter bestimmten Voraussetzungen deutlich schneller genehmigt werden als bisher. Dadurch sollen langwierige Planungsverfahren verkürzt und Bauvorhaben früher umgesetzt werden können.
Schnellere Genehmigungen für Wohnungsbau
Der sogenannte Bau-Turbo erlaubt es Kommunen, bei Wohnungsbauvorhaben unter bestimmten Bedingungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Dadurch können Projekte beschleunigt werden, die bislang häufig zunächst umfangreiche Bebauungsplanverfahren durchlaufen mussten.
Nach den Vorstellungen der Verwaltung soll die neue Regelung ausschließlich für Vorhaben gelten, die überwiegend dem Wohnen dienen. Außerdem sollen die Projekte innerhalb bereits bebauter Bereiche liegen. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie weitere sensible Flächen sollen ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Wer profitiert?
Von den neuen Regelungen würden in erster Linie Bauherren, Investoren, Projektentwickler und Wohnungsbaugesellschaften profitieren, weil sie ihre Projekte schneller genehmigt bekommen könnten. Gleichzeitig verspricht sich die Stadt zusätzliche Wohnungen für Menschen, die in Monheim eine Wohnung suchen.
Besonders interessant dürfte das Instrument für die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete, die Schließung von Baulücken und kleinere bis mittlere Wohnbauprojekte sein. Nach Einschätzung der Verwaltung könnten dadurch Bauvorhaben realisiert werden, die bislang deutlich längere Vorlaufzeiten hatten.

Gestaffelte Zuständigkeiten geplant
Damit die Stadt trotz beschleunigter Verfahren Einfluss auf die Entwicklung behält, schlägt die Verwaltung eine Staffelung der Zuständigkeiten vor.
- Bei Projekten mit bis zu 11 Wohneinheiten soll die Bürgermeisterin entscheiden.
- Bei Vorhaben mit 12 bis 24 Wohneinheiten soll der Ausschuss für Klimaschutz und Stadtplanung zuständig sein.
- Über Projekte mit mehr als 25 Wohneinheiten soll weiterhin der Stadtrat entscheiden.
Klimaschutz und Mietpreisbindung als Bedingungen
Größere Projekte sollen nicht ohne Auflagen genehmigt werden. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen, etwa Dachbegrünungen, Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung sowie Vorgaben zur Erschließung.
Zudem sollen bei größeren Vorhaben Vereinbarungen zur Mietpreisregulierung abgeschlossen werden, damit neu geschaffener Wohnraum auch für breitere Bevölkerungsschichten bezahlbar bleibt.
Verwaltung will Handlungsspielraum nutzen
Mit dem Beschluss möchte die Stadt frühzeitig festlegen, wie sie mit den neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten umgehen will. Die Verwaltung argumentiert, dass sich so Wohnungsbauvorhaben schneller realisieren lassen, ohne die städtebauliche Entwicklung vollständig aus der Hand zu geben.
Ob Monheim diesen Weg tatsächlich einschlägt, entscheidet sich zunächst in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Stadtplanung am 18. Juni. Die abschließende Entscheidung soll anschließend der Rat der Stadt am 15. Juli treffen.
Quelle: Stadt Monheim
Bericht: LT
Fotos/Video: KI generietes Bild
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