Inzidenzstufe 2. Welche Regeln gelten ab Montag?

Treffen, Feiern, Kultur, Schule, Handel etc.

Jetzt steht es fest: Ab Montag, 16. August, liegt der Kreis Mettmann wieder in der Inzidenzstufe 2. Da die 7-Tages-Inzidenz am Samstag den achten Tag in Folge die 35 überschreitet, tritt dieser Wechsel am übernächsten Tag automatisch in Kraft.

 

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem dürfen sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.

 

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Gastronomie

Außengastronomie ist weiterhin ohne negativem Testnachweis erlaubt.

In der Innengastronomie besteht allerdings wieder ein Testnachweis. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht bis zum festen Platz, da die Rückverfolgbarkeit der Gäste gewährleistet sein muss.

 

Kultur und Kino

Konzerte, die drinnen stattfinden, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.

 

Veranstaltungen und Partys

Größere Veranstaltung wie Volksfeste sind nicht mehr erlaubt, genauso wenig Partys oder ähnliche Feiern. Bei Hochzeiten können bis zur anstehenden Neufassung der Coronaschutzverordnung am Donnerstag Sonderregelungen mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.

 


 

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Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.

Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte Rückverfolgbarkeit.

 


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Einzelhandel

Im Einzelhandel wird die Zugangsbeschränkung wieder auf 10 Quadratmeter pro Kundin/Kunde eingeführt, ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmeter gilt eine Person pro 20 Quadratmeter. Die Maskenpflicht und das Abstandsgebot besteht in allen Geschäften.

Bei kontaktnahen Dienstleistungen besteht generell Maskenpflicht, aber es bedarf keines Testnachweises. Wenn das durchgängige Tragen einer Maske (Bsp. Gesichtsbehandlungen oder Gesichtsrasur) nicht möglich ist, besteht ein Testnachweis.

 

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Sport

Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen für Getestete und der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit möglich. Innen kann kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt, allerdings kein hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.).
Bei Sportveranstaltungen draußen sind bis 100 Zuschauer ohne festen Sitzplan und bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt. Beide Mal ist kein vorheriger Test nötig. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.

Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.

 

Schulen

In der kommenden Woche beginnt für Kinder und Jugendliche wieder die Schule. Auch bei der Inzidenzstufe 2 findet Präsensuntersicht statt. Es besteht Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. Es wird auch auf regelmäßiges Lüften geachtet. Zwei Mal die Woche müssen die Schüler getestet werden.

 

Unabhängig von diesen Regelungen wird das Land Nordrhein-Westfalen in Kürze eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffen berücksichtigt.

 

Quelle: Stadt Langenfeld/Kreis Mettmann
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

 


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