Illegale Autorennen: Nehmen sie im Kreis zu?

Wir haben bei Polizei und Gericht nachgefragt

Im Kreis Mettmann kam es kürzlich kurz hintereinander zu illegalen Autorennen. 2017 wurden die Strafen für Autorennen verschärft. Nehmen illegale Autorennen im Kreis trotzdem zu? Wie viele ereigneten sich in 2020 und gibt es Hotspots in den Kommunen? Was sind das für Zeitgenossen, die es reizt, sich mit heißem Reifen wilde Rennen durch die Stadt zu liefern und in Kauf zu nehmen dabei schlimmstenfalls Dritte zu gefährden? Welche Konsequenzen drohen den Teilnehmern?

 

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Steigerung seit Einführung des Strafbestand

Diane Dulischewski, als Kriminalhauptkommissarin Sprecherin der Kreispolizei Mettmann, erklärt: „In 2020 verzeichneten wir im Kreis Mettmann 54 verbotenen Kfz-Rennen. Davon 12 in Langenfeld, acht in Monheim am Rhein, vier in Hilden und drei in Haan.“ Diese Rennen nähmen kontinuierlich zu. „Seit Einführung des Strafbestands in 2017 gab es eine Steigerung der Fallzahlen,“ so die Polizeisprecherin. Das Phänomen habe es vorher zwar schon gegeben, aber seit 2017 seien die Beamten sensibilisiert. Im Kreis sei die Rheinpromenade in Monheim auf jeden Fall ein beliebter Hotspot der Szene. „In vielen Fällen fahren Teilnehmer illegaler Autorennen getunte Fahrzeuge und gehören der Poserszene an“, berichtet Diane Dulischewski. Die Kriminalbeamtin weiter: „Junge Leute mit einer Affinität zu sportlich aufgemotzten Fahrzeugen sind gut vernetzt und verabreden sich in sozialen Netzwerken.“ Da die Polizei aber den Hotspot in Monheim im Blick hat, konnte das jüngste illegale Rennen in Monheim erfolgreich von einer Zivilstreife beendet werden.

 

 

Nicht nur junge Leute mit aufgemotzten Autos

Teilnehmer illegaler Autorennen seien aber nicht ausschließlich junge Leute mit aufgemotzten Autos. „75-Jährige mit einem Opel Corsa sind nicht darunter, aber auch keine blutjungen Fahranfänger. Aber vom Alter sowohl 20- als auch 40-Jährige“, ertzählt Diane Dulischweski. Es gäbe nicht nur Rennen, wo sich zwei Personen duelliern, sondern auch das Phänomen von Einzelrennen, wo ein Fahrer alleine durch die Gegend rast. Vor Ort festgenommen würde zwar niemand, aber: „Umso schwerer der Tatbestand, kommen gar Dritte zu Schaden oder gar zu Tode, desto höher fallen die Strafen aus“, so Dulischweski. Bei Wiederholungsgefahr würde das beschlagnahmte Fahrzeug gar zugunsten der Staatskasse veräußert. Neben der Monheimer Rheinpromenade seien in den anderen Kommunen bislang keine Kriminalitätsschwerpunkte bekannt.

 


 

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Gab es im Kreis schon Gefängnisstrafen?

Mussten Teilnehmer von illegalen Autorennen aus dem Kreis bereits eine Gefängnisstrafe verbüßen und in wie vielen Fällen bekamen sie ihr Auto gar nicht mehr wieder? Markus Zweigle, Richter und Sprecher des Amtsgerichts Mettmann: „Illegale Autorennen sind ein relativ neuer Tatbestand. Wir führen keine Statistik zu den Verurteilungen.“ Bei Ersttätern wären eine Freiheitsstrafe und die Einziehung des Fahrzeugs unverhältnismäßig, aber Wiederholungstätern könnte durchaus Freiheitsentzug oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs mit Veräußerung zugunsten der Staatskasse drohen.“

 

Ungeeignet zum Autofahren

Auf jeden Fall würde eine Sperrfrist zur Teilnahme am Straßenverkehr von mindestens 6 Monaten erfolgen. „Jemand, der sich an illegalen Straßenrennen beteiligt, ist ungeeinget zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Sperrfrist kann sogar bis zu einem Jahr angesetzt werden“, sagt Richter Zweigle. Nach Sperrfristablauf habe die Straßenverkehrsbehörde zusätzlich die Möglichkeit einer erneuten Überprüfung. „Es kann auch sein, dass der Täter seinen Führerschein auch nach der Frist nicht wieder bekommt“, so Markus Zweigle.

 

Teilnahme an illegalen Straßenrennen:

Strafanzeige wegen Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gemäß §351 d StGB

– Meldung an das Straßenverkehrsamt, Eignungsüberprüfung zum Führen von Kraftfahrzeugen

– Der 2017 neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Autorennen unter Strafe. Diese kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft

– schon bei Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr wird ein Strafverfahren eingeleitet (Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei)

Text: Marjana Kriznik

Foto: Pixabay

 

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