Impfempfehlung ab 12 – Widersetzt sich Politik der STIKO?

Die Corona-Lage bleibt nahezu unverändert; sofern man die Inzidenz weiterhin als Gradmesser für Schutzmaßnahmen nimmt. Am heutigen Dienstag, 3. August, liegt der Wert bei 23,3. Immerhin ein leichter Rückgang gegenüber dem Montag (27,8), und das Ende vergangener Woche (29,9 am Donnerstag und 26,6 am Freitag)

 

➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…

 

Trotz Kritik: Politik empfiehlt Impfung von Kindern ab zwölf Jahre

Nun also doch: Die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer hat am Montag, 2. August, beschlossen, dass Kinder ab zwölf Jahre ein generelles Impfangebot bekommen sollen. Und das, obwohl die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung gegen das Coronavirus für diese Altersgruppe nur in zwei Fällen empfiehlt: bei bestimmten Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können.

 

Widersetzen sich die Politiker also dem Rat von Wissenschaftlern, auf deren Urteil bisher immer gehört wurde? Und liegt das vielleicht daran, dass die Schule bald wieder beginnt und mal wieder trotz monatelanger Vorbereitungszeit kaum Vorkehrungen getroffen wurden?

 

Das Landesgesundheitsministerium sieht das natürlich nicht so, sondern verweist auf die „bereits gelebte Praxis“, die da lautet: „Kinder ab zwölf Jahren können sich in NRW bereits seit etwa zwei Wochen bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten sowie in den 53 Impfzentren des Landes impfen lassen.“

 

Im Impfzentrum Erkrath gibt es die nächsten Termine am Mittwoch und Freitag, 4. und 6. August jeweils von 14 bis 19 Uhr sowie am Sonntag, 8. August, von 9 bis 19 Uhr. Es wird der Impfstoff von BioNTech vergeben, mitzubringen sind ein gültiger Ausweis, der Impfpass und der Einwilligungsbogen. Außerdem ist ein Beratungsgespräch verpflichtend.

 

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann ergänzt: „Es gibt noch keinen Impfstoff für Kinder unter zwölf Jahren. In der Regel bleiben Kinder dieser Gruppe Gott sei Dank von einem schweren Verlauf verschont. Aber sie können auch dann das Virus in sich tragen und weitergeben, wenn sie selbst keine Symptome haben. Und dann sind besonders Erwachsene gefährdet, die noch nicht geimpft sind.“

 

Deutscher Hausärzteverband: Politische Entscheidung ist „Wahlkampfgetöse“

Der Deutsche Hausärzteverband e.V. dagegen begrüßt die Empfehlung der STIKO: „Sie definiert eine eindeutige Gruppe und lässt dennoch Freiraum für individuelle Impfentscheidungen“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt im Juni. „Gleichzeitig setzt die STIKO damit ein Signal, dass die Entscheidung für eine Impfung immer noch bei Wissenschaft und Medizin, Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten liegt – und nicht bei der Politik!“

Folglich bezeichnet Weigeldt nun die aktuelle Entscheidung der Gesundheitsminister in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland als „Missachtung der Kompetenz“ der STIKO: „Das Ganze klingt ein wenig nach Wahlkampfgetöse. Das Risiko liegt mehr bei den nicht impfwilligen Erwachsenen.“

 

Die Lage im Kreis Mettmann

Die aktuellen Fallzahlen gibt der Kreis Mettmann gewöhnlich in den Mittagsstunden bekannt.

Am Dienstag, 3. August, sind kreisweit 230 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst, teilt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report mit. 

 

Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

 Corona-3-August

 

764 Menschen sind laut Kreis Kreis Mettmann bislang verstorben.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.dedeinhaan.dedeinlangenfeld.de und deinmonheim.de

 

Bericht: Walter Thomas
Foto: Pete Lintforth/Pixabay

Derzeit gilt Landesinzidenzstufe 1

 

 

Dies sorgt vereinzelt wieder für eine etwas strengere Handhabung der Regelungen, u.a. diese:

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

 

Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

 

Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

 

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

 

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

 

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

 

Quellen: Kreis Mettmann/Land NRW

Land NRW: Inzidenzstufe 3. bis 19. August ausgesetzt  Inzidenzwerte sollen neu bewertet werden

Auch wenn die Zahlen steigen: Die Landesregierung achtet auch auf die schweren Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen. Und da diese Zahlen verhältnismäßig niedrig ist, soll es bis zum 19. August keine weiteren Einschränkungen aus der Inzidenzstufe 3 geben, die ab einem Wert von 50 erforderlich wären. Dazu zählen u.a. strengere Testpflichten und Zugangsbeschränkungen zum Handel, zur Gastronomie oder in Freizeiteinrichtungen.

 

Dies alles wird zunächst ausgesetzt, teilt das Land NRW mit: „Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

Quelle: Land NRW


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