Grundversorgungstarife: Große Preisunterschiede werfen Fragen auf

Verbraucherzentrale NRW: Gaskosten können um mehrere tausend Euro variieren

Wer in den Jahren zuvor nie so richtig auf die Energiepreise der lokalen Stadtwerke geschaut hat, wird es sicherlich spätestens jetzt tun: „Wie viel mehr muss ich wohl berappen?“

Um einen vollständigen Überblick über das Preisniveau der Grundversorgungsanbieter zu erhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW die entprechenden Tarife für Strom und Gas zum Stichtag 1. Oktober 2022 miteinander verglichen. Das erstaunliche Ergebnis: Es gibt je nach Stadt und Stadtwerke ganz unterschiedliche Preise.

 

„Pro Kilowattstunde Gas zahlen Neukundinnen und -kunden aktuell zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreis“, heißt es in einer Presseerklärung. „Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde.“

Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf, meint Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW: „Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich.“

 

Ein Beispielhaushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, erhält je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1.388 bis maximal 6.440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variieren bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh zwischen 814 bis maximal 2.384 Euro.

 

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Dennoch: „Grundversorgung bietet oftmals immer noch das attraktivste Angebot“

Die Verbraucherzentrale will aber auch festgestellt haben: „Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt.“

Ein Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung könne daher in vielen Fällen sinnvoll sein, so Sieverding: „Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukundschaft unterschieden werden darf.“

 

Tipp: Vorsicht vor teurer Ersatzversorgung

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Beschwerden, nach denen Energieanbieter die sofortige Belieferung in der Grundversorgung ablehnen und zunächst für drei Monate eine Ersatzversorgung zu höheren Preisen anbieten.

Das sollten sich Verbraucherinnen und nicht gefallen lassen, empfiehlt Sieverding. „Denn die Ersatzversorgung ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert. Zudem sind die Preise der Grundversorgungstarife manchmal schwer zu finden, obwohl es eine Veröffentlichungspflicht für diese Tarife im Internet gibt.“

 

Weitere Infos und Übersichten:

Gesamtauswertung: Wo sind die Tarife am höchsten?

Auswertung Strom

Auswertung Gas

Quelle: PM Verbraucherzentrale NRW vom 22. September 2022
Foto: G.Altmann/jp / Pixabay

 


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