Bundesverfassungsgericht stärkt Entscheidungsspielraum der Kommunen
Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer zeige, dass eine kommunale Verpackungssteuer grundsätzlich rechtlich möglich sei, so der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V.. „Ziel einer solchen Steuer ist es, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern und so die Umweltbelastung durch Einwegprodukte zu verringern.“
Kampf gegen die Vermüllung
„Mit dem Beschluss werden die kommunalen Handlungsspielräume im Kampf gegen die Vermüllung der Innenstädte und der Umwelt durch Einwegverpackungen gestärkt“, ordnet Hauptgeschäftsführer Christof Sommer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Für jede Kommune bliebe es am Ende eine Frage der individuellen Bewertung, ob eine Verpackungssteuer vor Ort sinnvoll und hilfreich ist. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die Städte und Gemeinden eigenständig, ob sie eine solche Regelung einführen möchten.
Auswirkungen auf Kioske oder lokale Gastronomen
Dabei seien auch mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen, beispielsweise auf kleine Betriebe wie Kioske oder lokale Gastronomen. Jede Kommune wird abwägen müssen, wie sich eine Verpackungssteuer auf die Situation vor Ort auswirkt. „Wir begrüßen zugleich, dass der Bund mit Maßnahmen wie dem Einwegkunststofffonds und der Förderung von Mehrwegsystemen weitere Anreize setzt, um die Abfallmenge zu reduzieren. Langfristig sollte jedoch auch der Gesetzgeber sicherstellen, dass „Mehrweg vor Einweg“ stärker in den Alltag integriert wird“, so Sommer.
Bürokratischer Aufwand
Zu beachten sei, dass der Erlass einer kommunalen Verpackungssteuersatzung zunächst vom Kommunalministerium und vom Finanzministerium NRW genehmigt werden muss. Hintergrund ist, dass eine Satzung, mit der eine im Land NRW nicht erhobene Steuer erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, gemäß § 2 Abs. 2 KAG NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums bedarf. anzeiger24 hat bei der Stadt Monheim am Rhein nachgefragt, ob eine Verpackungssteuer eingeführt wird. „Es wird in Monheim am Rhein keine Einführung einer Einwegverpackungssteuer geben. Der bürokratische Aufwand wäre im Vergleich zum Ertrag deutlich zu hoch“, so Tanja Ramme, Sprecherin der Stadt Monheim am Rhein.
Quelle: Kommunen NRW
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