E-Scooter: Lösung für „wildes“ Abstellen

Free Floating System wird von vielen kritisiert

Das Angebot von Anbietern von E-Scooter im Stadtgebiet wächst. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern aber leider auch der Unmut. So wurden ganze Flotten etwa fernab von Erstaufstellstationen auf Gehwegen gesichtet. Aber auch das „wilde“ Abstellen der Fahrzeuge – Idee hinter dem Free Floating System – stößt bei vielen auf Kritik.

 

Sammelstelle für E-Roller diverser Anbieter

„Am Uferweg und der Ecke Klappertorstrasse entwickelt sich eine Sammelstelle für E-Roller diverser Anbieter, die ungenutzt mehrere Tage – bis zu Wochen – hier die Fußwege blockieren und Parkplätze belegen, ohne das sie vom Verursachenden für „Rückwege“ genutzt werden bzw. von den Dienstleistern abgeholt werden, zum Leidwesen der Anwohnenden wie auch der Fußgänger*innen“, hat der Verfasser einer Mändelmeldung beobachtet. Man sollte von dem Free-Flow-System Abstand nehmen und eine feste Parkstelle unten am neuen Anleger schaffen, fordert der Monheimer. „Gerade mit Blick auf den neuen Rheinanleger und dem verbundenen „Passagieraufkommen“ eher eine Win-Win-Situation“, findet er.

  

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Foto am Ende der Fahrzeit

Nun gibt es eine andere denkbar einfache Lösung dieses Problems, die sich ein anderer Anbieter von E-Scootern zunutze macht. Der Anbieter Voi etwa, fordert von den Nutzern der Fahrzeuge, dass diese am Ende ihrer Fahrt ein Foto des von benutzten Fahrzeugs erstellen. „Auf dem Foto sollte klar erkennbar sein, dass Sie das Fahrzeug gemäß den Regelungen dieser Ziffer 1 abgestellt haben“, so die Geschäftsbedingungen. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 1 Stunde. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Fahrzeugbetrieb beendet und zu diesem Zeitpunkt muss der Nutzer sicherstellen, dass das Fahrzeug gemäß der getroffenen Vereinbarung geparkt wurde.

 

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Ordnugnsgemäßes parken: Nutzer verpflichten sich

Voi-Nutzer verpflichten sich auch, das Fahrzeug beim Deaktivieren gemäß örtlich geltendem Recht und unter Rücksichtnahme auf Fußgänger, das Eigentum Dritter und den allgemeinen Verkehr zu parken, indem sie mindestens sicherstellen, dass das Fahrzeug auf dem Fußweg nahe einer Wand bzw. Mauer oder unter Benutzung von Fahrrad- bzw. Fahrzeugständern geparkt wird. Das Fahrzeug muss dabei in einer aufrechten und stabilen Parkposition auf seinem Ständer stehen und darf keine Eingänge, Zufahrtsrampen oder -wege, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege oder sonstige ähnliche Einrichtungen blockieren, behinderen oder auf sonstige Weise beeinträchtigen.

Text: Marjana Kriznik

Fotos: privat/Montage: Marjana Kriznik

 


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