Corona Update: Was bald wieder möglich sein kann

Wieder eine neue Corona-Schutzverordnung

Im Kreis Mettmann bleibt die Inzidenz stabil im unteren Bereich: am Freitag, 18. Juni, liegt der Wert bei 15,4 – wer hätte das zum Monatswechsel zum Juni für möglich gehalten?

➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…

 

NRW lockert ab Montag die Maskenpflicht im Freien

Und auch darauf haben bestimmt viele Menschen gewartet, insbesondere bei der aktuellen Hitze: Ab dem 21. Juni 2021 gilt die Grundregel: „Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die weiterhin stark sinkenden Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt zu gehen. Da wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Maskenpflicht aber weiterhin das Gebot der Stunde. Die Zweitimpfungsquote steigt zwar rasant, aber noch haben wir keine Herdenimmunität erreicht. Solange heißt es: Wachsam sein.“
  

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Eine Maske ist immer noch verpflichtend,

 

  • grundsätzlich in Innenbereichen und geschlossenen Räumen
  • in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.)
    Das bedeutet u.a., dass auch nach dem 20. Juni auf den Wochenmärkten in Langenfeld, Haan und Hilden eine Schutzmaske geboten ist, wenn sich Warteschlangen u.ä. bilden.
    Da müssen sich die Städte wohl noch Gedanken machen: Kann man ohne Maske über den Markt gehen, muss sie aber dann erst am Verkaufsstand aufsetzen…? 
  • bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
  • an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben

 

Weiterhin teilt das Land NRW mit: 

In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.

Darüber hinaus ergeben sich für die Inzidenzstufe 1 die folgenden Erleichterungen:

  • Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
  • Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
  • Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
  • Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.

 


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Lockerungen in Schulen

Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung hat versprochen, Infektionsschutzmaßnahmen zurückzunehmen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Mit zwei verpflichtenden Corona-Tests pro Woche, strengen Vorgaben für die Hygiene und der weiter fortschreitenden Impfung von Lehrerinnen und Lehrern gehören unsere Schulen zu den am besten geschützten Orten. Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen und der geringen Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist die Aufhebung der Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände verantwortungsvoll und angemessen.“

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.

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Die Lage im Kreis Mettmann

Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind im Kreis Mettmann am heutigen Freitag kreisweit 186 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst. Das sind 14 weniger als am Donnerstag. „Durch die Umstellung auf SORMAS ist heute die Zahl der Neuinfektionen nur für den gesamten Kreis verfügbar„, erklärt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report.

Detaillierte Infos zeigt dieses Schaubild:

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Zum Glück sind auch keine neuen Verstorben gemeldet.

Verstorbene zählt der Kreis bislang insgesamt 760.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Bericht: Achim Kaemmerer


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Und seid auf der Hut!

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