
Der Streit um die CO-Pipeline von Covestro (früher Bayer Material Science, hier Hintergrundinfos) ist immer noch nicht beendet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass mehrere Grundstücksverfahren entlang der Pipeline rechtlich fehlerhaft waren.
Worum geht es?
Es ging nicht mehr um die grundsätzliche Genehmigung der Pipeline. Diese wurde bereits in früheren Verfahren bestätigt.
Im aktuellen Fall ging es um sogenannte Besitzeinweisungen. Diese ermöglichten es Bayer bereits ab 2007, Grundstücke für den Bau der Pipeline zu nutzen, obwohl die eigentlichen Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen waren.
Das Gericht sieht hier einen wichtigen Fehler.
Zwischen den damaligen Besitzeinweisungen und den späteren Enteignungsanträgen lagen teilweise viele Jahre. Einige Enteignungsverfahren wurden sogar erst ab 2022 eingeleitet.
Nach Ansicht der Richter wurden die Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer dadurch nicht ausreichend geschützt.
Alte Argumente stehen erneut auf dem Prüfstand
Das Urteil führt nun zu einer neuen Diskussion über die damaligen Begründungen für das Projekt.
Bayer hatte die Pipeline vor rund 20 Jahren unter anderem mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Zukunft der Chemiestandorte begründet. Diese Argumente spielten bei Politik und Behörden eine wichtige Rolle.
Heute zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die befürchteten massiven Arbeitsplatzverluste sind nicht eingetreten. Die Standorte bestehen weiterhin.
Damit stellt sich rückblickend die Frage, ob die damaligen Arbeitsplatzargumente tatsächlich so entscheidend waren, wie sie damals (und auch heute noch) dargestellt wurden und werden.
Auch für Hilden bleibt das Thema wichtig
Die aktuellen Urteile betreffen zwar andere Kommunen entlang der Trasse. Dennoch beobachten auch Hilden, Langenfeld und Monheim die Entwicklung aufmerksam.
Bereits nach der Gerichtsverhandlung Ende Mai hatte die Stadt Hilden erklärt, die Signale aus dem Verfahren grundsätzlich positiv zu bewerten. Eine genaue Einschätzung soll nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen.
Noch keine endgültige Entscheidung
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Covestro kann Berufung einlegen.
Trotzdem ist die Entscheidung ein Erfolg für die Pipeline-Gegner. Erstmals hat ein Gericht deutlich festgestellt, dass bei den damaligen Grundstücksverfahren erhebliche rechtliche Fehler gemacht wurden.
Bericht: LT
Archivfoto: anzeiger24.de
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