Windräder: Landtag kippt 1.000-Metermarke

Ein interkommunaler Windpark kommt entlang der Stadtgrenze Leverkusen und Monheim am Rhein

Ein interkommunaler Windpark mit hochmodernen Windkraftanlagen entlang der Stadtgrenze Leverkusen und Monheim am Rhein soll künftig dazu beitragen, die Energieversorgung und die wirtschaftliche Stabilität beider Städte zu sichern. Auch Die Stadt Langenfeld beteiligt sich. Zu den städtischen Plänen fand am Dienstag, 22. August, ein Informationsabend für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurden auch Stimmen hinsichtlich Landschaftsschutz und Naherholung laut.

 

Windkraftanlagen: Mindestabstand von 1.000 Metern 

Bislang galt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Der Landtag hat am 25. August für den Wegfall des Mindestabstands für Windräder von 1.000 Metern gestimmt. Zukünftig gilt: Zu Wohnbebauung muss ein Abstand eingehalten werden von der Höhe eines Windrads mal zwei.

 

Sechs Windkraftanalgen im Stadtgebiet

Im Rahmen des interkommunalen Projekts sind acht Windkraftanlagen geplant mit einer Höhe zwischen 180 bis 250 Metern. Sechs davon in Monheim: Südlich des Monbagsees/ Stadtgrenze Leverkusen, an der A59 und südlich der Berghausener Wasserski-Seen/Klärwerk.Deren Standorte müssen folglich nach Wegfall des 1.000-Meter-Mindestabstands zu Wohnbebauung zwischen 360 bis 500 Metern entfernt sein.

 

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Ausbau der Windkraft

Um den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, hatte das NRW-Kabinett im Juni auch den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2032 muss Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land will dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen.

 

Änderung des Flächennutzungsplanes

In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtplanung und Verkehr am 31. August stehen u.a. die Themen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Bauleitplanung „Windkraft auf der Tagesordnung. Mit der gekippten 1.000-Meterregelung könnten „Windkraftanlagen auf den in Monheim am Rhein ermittelten Potentialflächen entsprechend der Privilegierung im BauGB ohne eine zugrundeliegende Konzentrationszonenplanung oder Bebauungsplanverfahren genehmigt werden“, so die Stadt.

 

Zügigere Genehmigungsverfahren

Ggf. wäre dann zu prüfen, auf welcher Grundlage ein Genehmigungsverfahren zügiger durchgeführt werden könnte. Möglicherweise sei dann auch eine Einstellung der hiesigen Planverfahren in Betracht zu ziehen. „Bis zu einer verbindlichen Beschlussfassung im Landtag und dem Abschluss der vorgenannten Prüfung ist es für eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie notwendig, die begonnene Konzentrationszonenplanung noch innerhalb des Übergangszeitraums 2024 abzuschließen, um das Planungsrecht für Windenergieanlagen auf Grundlage der alten rechtlichen Grundlage zu schaffen“, so die Stadt. Dafür seien die in der Beschlussempfehlung ausformulierten Beschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.

Bericht: Marjana Kriznik

 Foto: Pixabay

 

 

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