Wasserschaden: Betreibt die Stadt Amtsmissbrauch?

Sie interventiert in Mietstreit einer Peto-Ratsfrau

Eine örtliche Tageszeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 9. August unter der Überschrift „Vermieter fühlen sich drangsaliert“ darüber, dass sich zwei Vermieterinnen eines Monheimer Einfamilienhauses vom Bürgermeister und der Ersten Beigeordneten der Stadt ungerecht behandelt fühlen.

 

Feuchtigkeitsschaden im Badezimmer

Anlass: In der örtlichen Immobilie gibt es Streit um einen Feuchtigkeitsschaden im Badezimmer. Dieser Streit beschäftigt seit dem Frühjahr auch die städtische Wohnungsaufsicht. „Der in dem Artikel unterstellte Amtsmissbrauch liegt dabei jedoch in keiner Weise vor“, stellt Bürgermeister Daniel Zimmermann klar. „Die Stadtverwaltung im Allgemeinen sowie die Erste Beigeordnete Dr. Lisa Pientak und ich im Speziellen haben zu jeder Zeit rechtmäßig gehandelt.“ Bezogen auf den erschienenen Pressetext hingegen kritisieren er und die Beigeordnete falsche Darstellungen und Zitate. Darüber hinaus fuße der Artikel, so die Stadt, auf einem mittlerweile überholten Recherchestand. „Anfragen der schreibenden Redakteurin habe ich bereits vor über fünf Wochen an sie und die inzwischen in Ruhestand gegangene Redaktionsleiterin beantwortet“, so Zimmermann.

 

K-chenseele-Banner

 

Bauliche Mängel 

Folge: Die in dem Artikel berichteten Vorbringungen der Vermieterinnenseite sowie deren Rechtsvertretung, etwa hinsichtlich eines Eigenverschuldens der Mieterin durch schlechtes Lüften, würden inzwischen Lügen gestraft. Vor einigen Tagen habe eine mittlerweile auch aktenkundig gewordene weitere Begutachtung ergeben, dass der Feuchtigkeitsschaden definitiv nicht durch Fehlverhalten der Mietenden oder eine defekte Duschtasse entstanden sei. Eine zwischenzeitlich involvierte Fachfirma habe gleich mehrere bauliche Ursachen ausgemacht, durch die weiterhin Feuchtigkeit in den Badezimmerfußboden einzudringen scheine. Dazu zählten unter anderem Undichtigkeiten im Dach und ein fehlendes Gefälle in der Abflussleitung. Zimmermann: „Da hilft auch kein vom Anwalt der Vermieterinnen gefordertes Lüften. Am Ende können die beiden Besitzerinnen des Hauses froh sein, dass ihre Mieterin und die städtische Wohnungsaufsicht in diesem Fall so hartnäckig geblieben sind. Das eindringende Wasser hätte auf die Dauer vermutlich noch sehr viel mehr Schäden hervorgerufen.“

 

Schlecht recherchierter Artikel 

Auch der im Zeitungsartikel angesprochene zweite Fall eines vorher bestehenden Mietverhältnisses in einem anderen Haus stelle sich, so die Stadt, anders dar, als es der Pressetext vorgibt. Die im Artikel zitierten Passagen aus einem Urteil des Landgerichts geben lediglich die Argumente wieder, mit der der Vermieter seine Klage begründet hatte. Sie stellen nicht die Auffassung des Gerichts dar. Zimmermann: „Zusammenfassend kann man sagen, dass hier in einem schlecht recherchierten Artikel hauptsächlich die Perspektive der Vermieterseite dargestellt wird. Letztlich scheint der Fall nur dazu zu dienen, gegen mich den Vorwurf des Amtsmissbrauchs zu konstruieren. Das finde ich ehrverletzend und unredlich. Auch über die betroffene Mieterin und ihre Familie entsteht ein völlig falsches Bild. Das ist grob rufschädigend.“

 

Kaufland-Banner

 

Gleichbehandlungsanspruch

Zwar handele es sich tatsächlich um eine Peto-Ratsfrau. Das dürfe, so der Bürgermeister, aber auch nicht dazu führen, dass die Stadtverwaltung nicht tätig werde oder gar bewusst wegschauen müsse. Zimmermann: „Auch für Ratsmitglieder, egal welcher Partei, gibt es einen Gleichbehandlungsanspruch. Weder die Beigeordnete noch ich haben unsere Ämter je zu einem persönlichen Vorteil oder zum Vorteil uns bekannter Menschen genutzt. Ich kann mit absolut reinem Gewissen sagen, dass das auch für den vorliegenden Fall gilt.“ Die Wohnungsaufsicht in NRW sei, so die Stadt, seit 2021 dahingehend reformiert worden, dass die örtlichen Bauaufsichtsbehörden deutlich mehr Befugnisse zum Schutz von Mieterinnen und Mietern erhalten haben. Ziel des Wohnraumstärkungsgesetzes ist es, „Wohnverhältnisse dort, wo es erforderlich ist, zu verbessern und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit von Wohnungen zu sichern“.

 

Sozialpflichtigkeit des Eigentums

Das Gesetz betone, so die Stadt, dabei explizit die „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. Das bedeute, dass Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet seien, ihr Eigentum so zu pflegen und Instand zu setzen, dass „gesunde Wohnverhältnisse“ gewährleistet seien. Es ist Aufgabe der Stadtverwaltung, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Zimmermann: „Dabei setzt diese Aufgabe nicht erst ein, wenn ein Gebäude zur unbewohnbaren Schrottimmobilie verkommen ist. Denn dann ist es ja bereits zu spät. Das Gesetz zielt vielmehr darauf ab, dass dieser Zustand durch ein frühzeitiges Eingreifen verhindert wird. Alle Mieterinnen und Mieter im Stadtgebiet, in deren Wohnung es ernste bauliche Probleme gibt, haben den Anspruch, dass die Stadt sich dieser Sache annimmt. Das geschieht regelmäßig und immer ohne Ansehen der jeweiligen Person.“

Quelle: Stadt Monheim am Rhein

Foto: Pixabay