Wasserpegel steigen – Keller könnten volllaufen

BR-Wasserverband: Keine Katastrophe, aber Wachsamkeit und Eigenverantwortung ist gefordert

Hochwasser zum Jahreswechsel ist eigentlich nichts ungewöhnliches, kann aber zu verheerenden Katastrophen führen. Das bekamen u.a. in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Hessen viele Menschen ausgerechnet an den Weihnachtstagen schmerzlich zu spüren.

Die Anlieger im Rheinland sind halbwegs glimpflich davon gekommen. Doch es ist noch nicht vorbei

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert „Unwetter“ und Dauerregen.

 

Nun bangen sicherlich auch im südlichen Kreis Mettmann viele Menschen – nach der unvergessenen Überschwemmung vom Sommer 2021: Wird das wieder Auswirkungen auf die Itter, den Hoxbach, den Garather Mühlenbach oder den Galkhausener Bach haben?

 

Wir fragen beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) nach…

 

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Pegel noch unterhalb des mittleren Hochwassers – Informationen im Internet

Ist in den kommenden Tagen ein nennenswerter Anstieg der Gewässer zu erwarten?

Der BRW antwortet uns: „Aufgrund der zurückliegende Regenpause stagnieren bzw. fallen derzeit nahezu alle Pegelstände. Die aufgezeichneten Pegelstände liegen flächendeckend deutlich unterhalb eines mittleren Hochwassers (MHW). Mit den zu erwartenden Niederschlägen werden die Pegelstände aber voraussichtlich wieder ansteigen. Derzeit bieten die Hochwasserrückhaltebecken noch umfangreiche Kapazitäten, die weitere Abflüsse aufnehmen können.“

 

Allerdings könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass Keller volllaufen könnten. Dies würde dann aber eher am Anstieg des Grundwassers liegen, was zur Überfüllung der Kanäle führt. Die Folge: das Abwasser kann in die häuslichen Rohre zurück gedrückt werden…

Daher rät der BRW zu Wachsamkeit und „Eigenverantwortung“ beim Hochwasserschutz. Sollte ein Keller oder ein Ufer überfluten, solle man sich nicht in Gefahr begeben.  

 

Unter Pegelonline ist eine Karte hinterlegt, bei der man sich über aktuelle Wasserstände und Niederschlagsmengen informieren kann. 

Auf der Website des Kreises Mettmann können gebündelt weitere Informationen über Hochwasserschutz und Maßnahmen (gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5, Abs. 2) abgerufen werden.

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto (2. Januar 2024 in Hilden): anzeiger24.de

 


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