Verbraucherzentrale NRW: Ausweg aus der Einwegplastikflut
Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft, die für weniger Plastikmüll sorgen sollen. Zum einen wird das EU-weite Verbot für viele Einwegplastikprodukte wirksam. Zum anderen müssen einige weitere Produkte, die derzeit nicht verboten werden können, mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet werden, die vor Umweltschäden durch Kunststoffe warnen.
Laura Leuders, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld, erklärt, was bald verboten ist oder gekennzeichnet werden muss und warum.
Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?
Laut Verbotsverordnung nicht mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen diese Gegenstände aus Plastik: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiterausgegeben.
Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, aber es muss jetzt laut Kennzeichnungsverordnung auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind.
Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenhygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.
Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden.
Welche Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?
Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden.
Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Und wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung vom Bundesverband der Verbraucherzentrale ergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.
Wie gelingt der Ausweg aus der Einwegplastikflut?
Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten. Gastronomiebetriebe und Verbraucher sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig.
Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich eingesetzt werden.
Für „To go“-Verpackungen und -Geschirr empfehlen wir den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.
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Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen.
Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege.
Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt.
Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.
Kostenloser Online-Vortrag am 1. Juli
Für Interessierte bietet die Verbraucherzentrale mit dem Meeresschutzverein ElasmOcean am 1. Juli 2021 um 19 Uhr einen kostenlosen Vortrag an: Wie steht es um unsere Meere und Strände? Welche Auswirkungen hat unser Plastikkonsum auf das Ökosystem? Welche Produkte sind ab dem 3. Juli verboten? Und was für Alternativen wird es geben? Sind diese tatsächlich ökologisch sinnvoller?
Anmeldung unter langenfeld.umwelt@verbraucherzentrale.nrw oder unter Telefon 02173/849 25 01.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Foto: Verbraucherzentrale NRW / anzeiger24.de
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