Stadt verbietet Fotografieren auf Friedhöfen

Änderung der Friedhofssatzung beschlossen

Auf den Friedhöfen in Monheim darf künftig nicht mehr fotografiert werden. In der Ratssitzung am Mittwoch, 21. Juni, wurde eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung einstimmig beschlossen. 

 

Gewerbsmäßige Fotos bislang untersagt

Bislang war in der Satzung festgelegt gewesen, dass auf den Friedhöfen insbesondere nicht gestattet sei, ohne schriftlichen Auftrag der Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren. „Sie umfasst damit nicht die Möglichkeiten, die heute zum Beispiel Mobiltelefone bieten“, so die Stadt Monheim.

 

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Wahrung der Totenruhe

Darüber hinaus beschränke sich die Regelung auf das gewerbsmäßige Tun. Die Stadt Monheim am Rhein sei als Friedhofsträger verpflichtet, die im Grundgesetz abgeleitete Totenruhe zu wahren. Dies bedeutet, dass die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen über ihren Tod hinaus Geltung besitzen und geschützt sind. Hierzu gehört auch der Schutz vor der Sammlung von Daten wie Namen, Geburts- und Sterbedaten der auf dem Friedhof Beigesetzten.

 

In der Regel nicht verboten

In der Regel ist das Fotografieren auf Friedhöfen nicht verboten, weil Friedhöfe meist öffentliche Orte sind. Ausnahmen bilden etwa privat betriebene Friedhöfe, denn hier liegt das Hausrecht beim Besitzer.

Text: Marjana Kriznik

Fotos: Pixabay/Collage: Marjana Kriznik