Schöffinnen und Schöffen gesucht

Bewerbungen sind ab sofort möglich

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen und natürlich Schöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Monheim am Rhein insgesamt 46 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Langenfeld und Landgericht Düsseldorf als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beziehungsweise Jugendstrafsachen teilnehmen.

 

46  Haupt- und Ersatzschöffen

Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Monheim am Rhein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Straffällige ausgeschlossen

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

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Soziale Kompetenz und Lebenserfahrung

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen. Das Bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Jugendstrafsachen

Schöffen und Schöffinnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Anhaltspunkte für die Qualifikation ergeben sich nicht nur aus beruflicher Tätigkeit, sondern auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich, als Ausbildende in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

  

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Gleichberechtigt mit Berufsrichtern

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern und Richterinnen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

 

Bewerbungsfrist: 30. April

Interessierte, die in der Stadt Monheim am Rhein wohnen und die Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 30. April bewerben. Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ist eine Anmeldung per E-Mail unter schoeffen@monheim.de möglich. Für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen gilt die E-Mailadresse jugendschoeffen@monheim.de. Für jeden Sitzungstermin gibt es eine Aufwandsentschädigung.

 

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Bewerbungsformulare

In Einzelfällen können Bewerbungen auch bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. Mai beziehungsweise bis zur Sitzung des Rates am 21. Juni berücksichtigt werden. Bewerbungsformulare können auf der städtischen Internetseite im Bereich Stadtleben und Aktuelles unter Ehrenamt heruntergeladen werden. Weitere Infos zum Schöffenamt funter www.schoeffenwahl2023.de.

Quelle: Stadt Monheim am Rhein

Foto: Pixabay