
In Monheim steht eine wichtige Entscheidung an: Die Gestaltungssatzung für die Altstadt soll neu gefasst werden. Noch ist sie nicht beschlossen. Klar ist aber: Die Pläne betreffen nahezu alle Eigentümer im historischen Kern.
Warum die Neufassung?
Die Altstadt rund um Kapellenstraße, Grabenstraße und den Schelmenturm ist der Ursprung der Stadt. Viele kleine Häuser wurden jedoch über Jahrzehnte stark verändert – Fassaden verkleidet, Dächer umgebaut, Fenster vergrößert. Das historische Gesamtbild leidet.
Die Stadt will diese Entwicklung mit klaren Regeln steuern, um die historische Identität zu sichern und Neubauten besser einzupassen . Gleichzeitig soll der Konflikt zwischen Denkmalschutz und Energiewende entschärft werden.
Was soll künftig gelten?
Geplant sind verbindliche Vorgaben für alles, was von außen sichtbar ist: Fenster nur hochformatig, Gauben klar proportioniert, keine dominante Dachaufbauten. Fassaden sollen hell bleiben, kräftige Farben sind nicht vorgesehen. Dächer nur naturrot, braun oder anthrazit, aber ohne Glanz.
Werbung wird stark begrenzt: pro Betrieb eine flache Anlage plus Ausleger, keine blinkenden Elemente, keine vollflächig beklebten Schaufenster. Warenautomaten wären unzulässig.
Neu ist die klare Öffnung für Photovoltaik und Solarthermie. Voraussetzung: optische Anpassung, keine Blendwirkung.
In bestimmten Fällen soll eine Anzeige statt eines Genehmigungsverfahrens reichen. Wo zusätzlich die Denkmalbereichssatzung gilt, bleibt aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Was bedeutet das für Anwohner?
Sollte der Rat zustimmen, würde die Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Dafür gäbe es mehr Planungssicherheit. Die Stadt verspricht sich ein harmonischeres Stadtbild und eine Aufwertung des Quartiers. Kritiker dürften mehr Bürokratie und mögliche Mehrkosten sehen.
Die Neufassung versucht, Denkmalschutz und Klimaschutz zu verbinden. Ob sie als notwendiger Schutz oder als Überregulierung gilt, entscheidet sich erst mit dem Ratsbeschluss.
Bericht: LT
Archivfoto: anzeiger24.de
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