Rat beschließt Abschaffung von Sondernutzungsgebühr

Anwohner dürfen bestimmte Fußgängerzonen künftig kostenfrei befahren

In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Stadt Monheim beschlossen, die bislang erhobene Sondernutzungsgebühr in Höhe von 15 € p.a. für Anwohner in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone abzuschaffen. Konkret entfällt die Gebühr für Erlaubnisse zum Befahren der Fußgängerzone, die erforderlich sind, um private Grundstücke zu erreichen.

Grundlage war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie eines FDP-Ratsmitglieds. Neben der Gebührenregelung werden auch gleichzeitig bestehende Vorschriften an Liefer- und Ladezeiten angepasst.

Diese Bereiche sind betroffen

Die Neuregelung gilt ausdrücklich für die Fußgängerzonen in folgenden Straßen:
Turmstraße
Franz-Boehm-Straße
Zollstraße
Straße Freiheit

Damit beschränkt sich der Beschluss auf klar definierte Bereiche der Altstadt und nicht auf die gesamte Innenstadt.

 

L-13-Nu-Quisine

 

Gebührenpflicht entfällt

Kernpunkt der Entscheidung ist die Streichung der bisherigen Gebühr in Höhe von 30 Euro (für zwei Jahre) für eine Sondernutzungserlaubnis. Diese war erforderlich, wenn Anwohnerinnen und Anwohner die Fußgängerzone mit dem Auto befahren mussten, um ihre Grundstücke zu erreichen.

Die antragstellenden Fraktionen bewerten diese Gebühr als nicht sachgerecht, da es sich beim Zugang zur eigenen Wohnung oder zum eigenen Grundstück um ein grundlegendes Nutzungsinteresse handelt.

Begründung: Fairness und Gleichbehandlung

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass Anwohner benachteiligt worden seien. Sie hätten keine zusätzlichen Vorteile aus der Nutzung gezogen, sondern lediglich die notwendige Erreichbarkeit ihres Eigentums sichergestellt.

Zudem spreche auch die Verwaltungsvereinfachung für den Verzicht auf die Gebühr.

Liefer- und Ladezeiten angepasst

Die Änderungen werden nun in die Satzung übernommen und treten nach der formalen Umsetzung in Kraft. Gleichzeitig gelten für den Liefer- und Ladeverkehr in den betroffenen Bereichen einheitliche Nutzungszeiten: montags ganztägig, dienstags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bleibt die Fußgängerzone für den Autoverkehr gesperrt.

Quelle: Stadt Monheim
Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/

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