Quarantäne und Genesung: Keine gesonderte Bescheinigung notwendig

Gesundheitsamt im Kreis Mettmann vereinfacht Nachweis-Verfahren

Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann stellt fortan keine gesonderten Quarantäne- und Genesenen-Bescheinigungen mehr aus: „Nach der geltenden Verordnungslage sind diese gesonderten Bescheinigungen nicht erforderlich, da die entsprechenden Nachweise auch mittels anderer, den Betroffenen in der Regel bereits vorliegenden Dokumente erbracht werden können“, heißt es in einer Presseerklärung.

 

Was bedeutet das nun, etwa für die Nachweise für Arbeitgeber?

 


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Nachweis der Isolation (Infizierte und Haushaltsangehörige)

Gemäß der ➤ Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW genügt die Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses zur Begründung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung, erläutert die Kreisverwaltung: „Es bedarf keiner gesonderten Bescheinigung durch die BehördeHaushaltsangehörige können den Anspruch nach Vorlage des Testergebnisses des Primärfalls im Haushalt sowie des Nachweises auf gemeinsamen Wohnsitz geltend machen.“

 

Nachweis der abgeleisteten Quarantäne (Kontaktpersonen)

Dazu schreibt der Kreis: „Zwecks Bescheinigung der als Kontaktperson abgeleisteten Quarantäne ist die durch die zuständige Ordnungsbehörde erlassene Ordnungsverfügung ausreichend.“

Das setzt natürlich voraus, dass der Kreis zeitnah eine entsprechende Anordnung zustellt. Damit gab es in der Vergangenheit oft Probleme.  

 

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Nachweis des Genesenenstatus

„Die Definition einer genesenen Person richtet sich nach der COVID-19-Schutmaßnahmen-Ausnahmeverordnung„, heißt es weiter. „Eine genesene Person ist demnach eine asymptomatische Person, welche im Besitz eines positiven PCR-Tests ist, der mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. Dieses Testergebnis ist rechtlich bindend, einer behördlichen Bescheinigung bedarf es an dieser Stelle nicht.“

 

Über die Verfahrensänderungen informiert das Gesundheitsamt alle Betroffenen auch per E-Mail.

 

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Quelle: Kreis Mettmann

Foto: mohamed_hassan/Pixabay

 


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