Pandemie: Größere Not in Familien

Inobhutnahmen in Monheim gestiegen

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 18. Mai ist einer der Tagesordnungspunkte der Jahresbericht Hilfen zur Erziehung und Kindswohlgefährdung 2021.

  

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Zahl der Inobhutnahmen verdoppelt

Seit  mehr als 2 Jahren ist die Pandemie ein ständiges Thema in der täglichen Arbeit  der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Monheim am Rhein. Insgesamt gingen zwar in 2021 die Fallzahlen der Kindeswohlgefährdungsmeldungen zurück. Es gab aber mehr als doppelt so viele Inobhutnahmen wie in 2020, die auch Ausdruck der Not in Familien sind. Auch die Anzahl der Meldungen der Polizei stieg in 2021 auf mehr als ein Drittel. In den Jahren 2018 und 2019 wurden etwa ein Viertel der Meldungen durch die Polizei getätigt. Hier handelt es sich zum großen Teil um Fälle von häuslicher Gewalt. Dies deckt sich mit Berichten der Medien über eine Zunahme von Meldungen von häuslicher Gewalt in der Pandemie. Damit einher gehen 2021 weniger Mitteilungen aus dem Bereich Schule. Jedoch wurden aus Kindertagesstätten oder von Tagespflegepersonen mehr Meldungen getätigt. Es mussten zudem mehr Menschen aus der Erstberatung in den  Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vermittelt werden, da präventive Angebote nicht ausreichten oder pandemiebedingt nicht verfügbar waren.

  

 

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Allgemeine Soziale Dienst: Teil der Mo.Ki-Präventionskette

Am 10.06.2021 trat das Kinder- Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Monheim am Rhein versteht sich als Teil der Mo.Ki-Präventionskette und basiert in seinem Handeln auf einer präventiv ausgerichteten Jugendhilfe. Reichen die antragsfreien Unterstützungsangebote des Mo.Ki-Netzwerkes, wie bspw. in den Mo.Ki Cafés, den Familienzentren der Kitas, der Schulsozialarbeit/Schulpsychologie oder der Erziehungsberatungsstelle nicht aus, soll der Zugang zu den Hilfen zur Erziehung barrierefrei ermöglicht werden. Die Erstberatung des Jugendamtes spezialisiert, mit dem Ziel, bei familiären Problemen, Krisen, Überforderungssituationen und Entwicklungsauffälligkeiten von Kindern in das geeignete Unterstützungsangebot zu vermitteln. Das Jugendamt der Stadt Monheim am Rhein hat als eine der ersten Kommunen in NRW bereits 2012 eine Fachstelle eingerichtet, die sich übergeordnet mit der fachlichen Steuerung und Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung auseinandersetzt.

 

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Inobhutnahme: Unterbringung in Notsituation

Bei einer Inobhutnahme handelt es sich um eine vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Durch eine Inobhutnahme greift das Jugendamt direkt ins Sorgerecht ein, um eine akute Kindeswohlgefährdung zu verhindern und zu beenden. Das Jugendamt ist verpflichtet, Personensorgeberechtigte (PSB) sofort über eine Inobhutnahme zu informieren. Wenn die PSB der Inobhutnahme widersprechen, muss diese sofort beendet werden oder das Familiengericht nach §1666 BGB angerufen werden.

Text: Marjana Kriznik

Foto: Pixabay