Notbremse zieht nicht mehr: Das ist jetzt möglich

Die neuen Regelungen für den Kreis Mettmann

Darauf haben Geschäftsleute, Dienstleister und ihre Kunden lange warten müssen. Die Inzidenz im Kreis Mettmann ist jetzt mehrere (Werk-)Tage lang stabil unter 100 geblieben. Am heutigen Montag, 31. Mai, liegt sie bei 55. Das bedeutet: Die „Corona-Notbremse“ zieht nicht mehr.   

 

 

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung NRW vom 28. Mai gelten nun folgende Regelungen: 

Handel

  • Geschäfte für den „täglichen Bedarf“ (Lebensmittel, Hygieneartikel etc.): ein Kunde pro zehn Quadratmeter bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen; ab 800 Quadratmeter: je Kunde 20 Quadratmeter
  • Geschäfte des „nicht täglichen Bedarfs“ (Mode, Elektrohandel etc.): kein click&meet und kein Negativ-Test; Zugangsbeschränkung von einem Kunden pro 20 Quadratmeter 

 

In jedem Fall gilt weiterhin: medizinische Maske und Abstand halten 

 

Körpernahe Dienstleistungen mit Maske

  • Tragepflicht einer medizinischen Maske
  • Erfassung der Kundendaten zwecks Kontaktnachverfolgung 

Körpernahe Dienstleistungen ohne Maske (z.B. Kosmetik)

  • Erfassung der Kundendaten zwecks Kontaktnachverfolgung
  • Kunden müssen nachweisen, dass die negativ getestet, zweifach gegen Covid 19 geimpft oder „genesen“ (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist) sind.

 

Gastronomie

  • Außengastronomie darf öffnen.
  • Zugang nur für getestete, geimpfte oder genese Gäste mit Nachweis. Pro Tisch nur Personen aus maximal zwei Haushalten zugelassen.
  • Sitzplatz wird zugewiesen.
  • Am Sitzplatz darf die Maske abgelegt werden.
  • Erfassung der Gästedaten zwecks Kontaktnachverfolgung
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen nicht zusammengehörenden Gästen einzuhalten. 

 

Auch Hotels dürfen wieder private touristische Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne Innengastronomie anbieten, natürlich auch hier nur für getestete (nach drei Tagen ist ein neuer Test notwendig), geimpfte oder genesene Gäste mit Nachweis. 

 

Weitere wichtige Regelungen
(* für Negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene)

  • Keine Ausgangssperre mehr
  • Treffen im öffentlichen Raum mit unbegrenzter Anzahl an Angehörigen aus zwei Haushalten
  • Präsenzunterricht (mit Test- und Maskenpflicht)
  • Regelbetrieb in den Kitas ab dem 7. Juni
  • Öffnung von Kletterparks, Minigolfanlagen, Freibädern (ohne Liegewiesen) etc.*
  • Kontaktfreier Außensport (außerhalb von Sportanlagen) bis zu 25 Personen
  • Sportveranstaltungen mit bis zu 500 Zuschauern*, mit Sitzplan
  • Gruppen- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche; innen maximal zehn, außen maximal 20 Personen, mit Negativ-Test
  • Kulturveranstaltungen für maximal 500 Personen*, mit Sitzplan
  • Kinos, Theater etc. für maximal 250 Personen*, mit Sitzplan
  • Messen und Märkte, mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
  • Nicht erlaubt: Tagungen, Kongresse, Partys, Großveranstaltungen

 

Inzidenz unter 50 oder gar 35

Und wenn eine Stadt/ein Landkreis den Inzidenzwert unter 50 bzw. unter 35 drücken kann, wird noch mehr möglich, zum Beispiel:

Unter 50:

  • Treffen im öffentlichen Raum ohne Personenbegrenzung aus drei Haushalten; bzw. maximal zehn Personen aus beliebigen Haushalten
  • Öffnung von Schwimmbädern, Saunen*
  • Jahr- und Spezialmärkte*, mit Personenbegrenzung
  • Private Veranstaltungen (keine Party), außen maximal 100, innen maximal 50 Personen*
  • Öffnung der Innengastronomie*, mit Platzpflicht

 

Unter 35:

  • Treffen im öffentlichen Raum ohne Personenbegrenzung aus fünf Haushalten; bzw. maximal 100 Personen aus beliebigen Haushalten*
  • Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche, maximal 30 Personen innen, maximal 50 Personen außen, ohne Test
  • Öffnung von Bordellen*
  • Keine Sonderregelung mehr für Geschäfte über 800 Quadratmeter
  • Partys, maximal 100 Gäste innen, maximal 50 Gäste innen*
  • Innengastronomie ohne Test 

 

Ab September bei Inzidenz U35:

  • Musikfestivals mit maximal 1000 Zuschauern*, mit genehmigtem Konzept
  • Sportfeste mit genehmigtem Konzept*
  • Öffnung von Clubs und Diskotheken*, mit genehmigtem Konzept
  • Jahr- und Spezialmärkte, ohne Test
  • Volksfeste, Schützenfeste, bis zu 1.000 Besucher, mit genehmigtem Konzept

  


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Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Peter H/ StockSnap/Dennis v.Dutch / /Pixabay


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Und seid auf der Hut!
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