Es weist das Ende einer 30er Zone aus
Am neuen Kreisverkehr Innsbrucker-/Hegelstraße weist ein Verkehrsschild das Ende einer 30er Zone aus. Über den Sinn und Zweck dieses Schildes wundert sich derzeit mancher Bürger. 150 Meter weiter befindet sich ein Kindergarten, ausserdem gilt in den umliegenden Straßen, wie der Wienerr Neustädter- und Benratherstraße Tempo 30.
Erster Teil der Umgestaltung der Benrather Straße zu Fahrradstraße
Was sprach für die Aufstellung des Schildes an besagter Stelle bzw. was ist der Hintergrund dessen? Stadtsprecherin Birte Hauke erklärt: „Auf der Benrather Straße dürfen Verkehrsteilnehmende auch weiterhin nicht schneller als 30 km/h fahren, weil die Benrather Straße nun eine Fahrradstraße ist.“ Der neue Kreisverkehr sei der erste Teil der Umgestaltung der Benrather Straße zu einer Fahrradstraße als Teil des Radschnellweges. Hauke: „In der kommenden Woche beginnt der Bau des nächsten Kreisverkehrs an der Kreuzung mit der Wiener-Neustädter-Straße.“ Im Anschluss wird zwischen den neuen Kreisverkehren eine Busschleuse errichtet, die die Durchfahrt ausschließlich für Linienbusse und Radverkehr zulässt.
Ende der Tempo-30-Zone muss ausgewiesen werden
„Ein Ende der Tempo-30-Zone muss ausgewiesen werden, wenn die Tempo-30-Zone nicht in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich, also eine Spielstraße mündet“, erläuert Birte Hauke. An der besagten Stelle würde die Tempo-30-Zone allerdings von der Fahrradstraße abgelöst, die von motorisierten Fahrzeugen, ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter), gar nicht genutzt werden dürfe. Gleichzeitig räume die Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern mehr Rechte ein als eine Tempo-30-Zone, da beispielsweise das Nebeneinanderherfahren auch dann erlaubt ist, wenn ein für Fahrradstraßen zugelassenes Fahrzeug hinterherfährt. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs müsse sich dann entsprechend verringern.
Text: Marjana Kriznik
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