Vereinfachtes Verfahren für berechtigte Familien
In Kooperation mit dem Ordnungs- und Sozialbereich hat die städtische Musikschule ein vereinfachtes Ermäßigungsverfahren für die Teilnahme am Musikschulunterricht auf den Weg gebracht, das jetzt vom Stadtrat genehmigt wurde.
50 oder bis 80 Prozent Ermäßigung
Per Antrag kann so kurzfristig das Entgelt um 50 oder sogar 80 Prozent ermäßigt werden. „Damit wollen wir verhindern werden, dass Familien ihre Kinder wegen der gerade massiv steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten vom Musikschulunterricht abmelden“, erläutert Musikschulleiter Jörg Sommerfeld. In der Hauptstadt für Kinder soll nicht an falscher Stelle gespart werden müssen.
Ermäßigung für Geschwister
Schon lange bietet die Musikschule auf Basis ihrer Entgeltordnung Geschwisterkindern sowie den Empfängerinnen und Empfängern von Wohngeld eine 30- beziehungsweise 50-prozentige Ermäßigung an. Liegt bei den Wohngeldbeziehenden nach SGB II und SGB XII eine zusätzliche GEZ-Befreiung vor, sind es sogar 80 Prozent. Sommerfeld: „Die Kopplung der durch uns gewährten Ermäßigungen an diese Bezüge war als vereinfachtes Verfahren gedacht, weil dann ein amtlicher Bescheid vorlag und wir die Berechtigung nicht noch einmal prüfen mussten. In der aktuellen Krise ist dieses Vorgehen jedoch nicht hilfreich, weil es den Prozess zu lang werden lässt, bis tatsächlich Hilfe von uns ankommt.“
Schnelle und niederschwellige Hilfe
Aufgrund der Tatsache, dass durch die aktuellen Preissteigerungen plötzlich viel mehr Familien Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben, auch weil die staatlichen Hilfen etwa mit Blick auf die Energiepreisbremsen nur eher schleppend anlaufen, wäre von einer mehrere Monate dauernden Bearbeitungszeit auszugehen gewesen. Der Grund: Durch die sich ändernden Bemessungsgrundlagen geht man im Ordnungs- und Sozialbereich der Monheimer Stadtverwaltung derzeit von einer Verdreifachung bei der Anzahl der Wohngeldberechtigten aus. So konnten beispielsweise in nahezu allen Strom- und Gaskostenrechnungen bisher noch keine Preisdeckelungen berücksichtigt werden, weil diese von der Regierung erst kurz vor Weihnachten beschlossen wurden.
Bezieher von Unterstützungsleistungen
Sommerfeld: „Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen zu müssen, kann bei Familien, die bisher ohne solche Hilfen auskamen, oft auch schambehaftet sein. Wir wollen vermeiden, dass Kinder dann möglichweise vorsorglich vom Musikschulunterricht abgemeldet, obwohl ein Ermäßigungsgrund besteht.“ Darum geht die Musikschule nun aktiv auf die Eltern von Schülerinnen und Schülern zu, indem einerseits ein befristetes vereinfachtes Verfahren angeboten wird und andererseits auf die Möglichkeiten für Unterstützungsleistungen gezielt hingewiesen wird. „Viele wissen zum Beispiel nicht, dass Wohngeld unter Umständen auch bei Wohneigentum gezahlt werden kann“, so der städtische Musikschulleiter.
Alles auf einer Seite
Auf den Weg gebracht wurde nun ein gerade mal einseitiges Antragsformular, mit dem kurz die wichtigsten Parameter abgefragt werden. „Alle benötigten Zahlen sind für die Antragstellenden quasi aus den eigenen Kontoauszügen abzulesen“, erläutert Sommerfeld. „Die Unterzeichnenden müssen dann eigentlich nur noch erklären, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Nach schneller Sichtprüfung erteilen wir anschließend befristet bis zum Schuljahresende am 31. Juli 2023 die Ermäßigung.“ Bis Jahresmitte sollte sich der erwartete Antragsstau aufgelöst haben, so dass im Anschluss wieder das reguläre Verfahren verwendet werden kann. Das Antragsformular gibt zum Download.
Quelle und Foto: Stadt Monheim am Rhein