Wer haftet, wenn sich Passanten verletzen?
Beim letzten Ausbruch des Monheimer Geysirs entwickelte sich das Wasserkunstwerk zu einem Wasserspielplatz für Kinder! Eine Gruppe Kinder animierte die sprudelende Wasserfontäne am vergangenen Mittwoch, 2. Juni, bei sommerlichem Wetter dazu, ausgelassen auf der Insel des Kreisverkehrs herum zu toben.
Zweckentfremdet zum Kinderspielplatz
Auf Facebook kursierten alsbald Videos, auf denen zu sehen ist, wie die Kinder auf den Steinen um den sprudelnden Geysir herum balancieren, hin und her rennen und sich von den spritzenden Wassermassen nassmachen lassen. Nun verweist ja die Kunst-Installation auf die Unberechenbarkeit des Lebens. Aber dass der Schöpfer des Monheimer Geysir, der Künstler Thomas Stricker die Zweckentfremdung seines Werks zum Kinderspielplatz im Sinn hatte, als er das Werk schuf, kann man sich kaum vorstellen.
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Wer haftet, wenn etwas passiert?
Wir wollten von der Stadt wissen, ob das überhaupt erlaubt ist bzw. wer haftet, wenn sich beim Betreten der Kreisel-Insel während eines Ausbruchs des Monheimer Geysirs, in diesem Fall eines der Kinder, in Zusammenhang mit dem ausbrechenden Geysir verletzt (hätte). „Der Aufenthalt auf dem Kreismittelpunkt ist nicht gestattet“, betont Stadtsprecher Norbert Jakobs. Üblicherweise sei während jedes Ausbruchs des Geysirs ein städtischer Mitarbeiter vor Ort. Das städtische Bedienpersonal würde fortan verstärkt darauf achten, dass das Verbot, die Kreisel-Insel zu betreten, eingehalten würde, so Norbert Jakobs. Zur Not würde der Ausbruch abgebrochen. „Die Eltern sollen daran bitte mitwirken und ihre Kinder besser beaufsichtigen“, sagt Norbert Jakobs. Verbotsschilder zum Betreten der Kreiselinsel werde die Stadt dennoch nicht aufstellen. „Wer haftet denn, wenn ein Kind unkontrolliert auf die Straße rennt?“ so der Stadtsprecher.
Text: Marjana Kriznik
Foto: Screenschot Facebook
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