Monheimer Autofahrer wegen Mordes angeklagt

Fuhr der junge Monheimer sein Auto absichtlich in die Katastrophe?

Nach einem dramatischen Unfall auf der A59 im Juli 2025 steht ein 20-jähriger Mann aus Monheim am Rhein nun vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Auto bewusst in einen lebensgefährlichen Crash gelenkt zu haben mit der Absicht, seine damalige Freundin und sich selbst zu töten. Seit Anfang Dezember läuft der Prozess.

 

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Der Unfall am 5. Juli: Auto überschlägt sich und landet im Wald

Laut Ermittlungen ereignete sich der Unfall in der Nacht zum 5. Juli 2025 an der Ausfahrt Langenfeld-Richrath auf der A59. Der junge Fahrer soll dort mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve gefahren sein. Das Fahrzeug geriet außer Kontrolle, überschlug sich mehrfach und kam schließlich in einem angrenzenden Waldstück zum Stehen.

Beide Insassen wurden schwer verletzt. Die 18-jährige Freundin des Fahrers erlitt erhebliche Verletzungen; der Fahrer selbst wurde lebensgefährlich verletzt. Aufgrund der Umstände und ersten Aussagen richtete die Polizei noch am selben Tag eine Mordkommission ein.

Hintergrund: Beziehungskonflikt kurz vor dem Crash

Der Angeklagte hatte die junge Frau zuvor am Flughafen Düsseldorf abgeholt. Direkt nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub erklärte sie dem Mann laut Anklage, die Beziehung beenden zu wollen. Der 20-Jährige soll daraufhin um eine zweite Chance gebeten haben. Als die Frau erneut ablehnte, habe er angekündigt, „dass beide nun sterben müssten“.

 

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft deutet diese Aussage auf einen Tötungsvorsatz hin, der sich im anschließenden Unfall widerspiegeln soll.

Die Anklage: Versuchter Mord in zwei Fällen

Die Staatsanwaltschaft legt dem jungen Monheimer versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last. Er soll das Fahrzeug bewusst so gesteuert haben, dass es unweigerlich zu einem schweren, möglicherweise tödlichen Unfall kommen musste.

Ein Haftbefehl wurde kurz nach dem Unfall erlassen. Seit dem 2. Dezember 2025 muss sich der Angeklagte vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Das Urteil könnte noch vor Weihnachten fallen.

 

Quelle: LG Düsseldorf

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/

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