Regionalrat Düsseldorf beschließt Änderung
Der Regionalrat Düsseldorf hat entschieden, dass der Regionalplan für Monheim am Rhein geändert wird, und die Kommune somit nun neue gewerbliche Flächen ausweisen kann. Mit dieser 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf soll ein Teil des städtischen Gewerbeflächenbedarfs gedeckt werden.
Gewerbliche und industrielle Nutzungen
Dies beinhaltet die 3. Änderung: Im Anschluss an den Standort der Firma Bayer im Monheimer Süden soll ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt kann nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende gewerbliche Entwicklung und Ansiedlung auf 8,4 Hektar anstoßen.
Zunächst 18 Hektar: Beteiligungsverfahren
Zur Entwicklung der Entscheidungsfindung: Bereits im Frühjahr 2021 hatte der Regionalrat den Startschuss für eine Planänderung gegeben. Nachdem hierfür zunächst eine Fläche von circa 18 Hektar ins Auge gefasst und ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchgeführt worden war, hat der Regionalrat im März 2022 erneut über die Planung beraten. Nach der Sitzung stand der Beschluss, eine zusätzliche Festlegung mit einem Umfang von nur ca. 8,4 Hektar in den Regionalplan Düsseldorf aufzunehmen.
Auswirkungen auf den regionalen Grünzug
Mit dieser Abgrenzung sollen die Auswirkungen auf den regionalen Grünzug in diesem Bereich möglichst reduziert und ein Abstand von 300 Metern zum Naturschutzgebiet am Monbagsee eingehalten werden. Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung hat daraufhin den Plan entsprechend geändert und der Öffentlichkeit sowie zahlreichen am Verfahren beteiligten Institutionen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Unterlagen gegeben. Nach der Sichtung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen hat der Regionalrat am 22. September erneut über die Planung beraten und den sogenannten Feststellungsbeschluss gefasst.
Planänderung: Anzeige bei Landesplanungsbehörde
Das sind die nächsten Verfahrensschritte: Die Bezirksregierung zeigt die Planänderung nun bei der Landesplanungsbehörde an. Diese macht die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, wenn ihre Rechtsprüfung keine Einwendungen ergibt. Wer sich selbst ein Bild von den Plänen machen möchte, findet die Sitzungsunterlagen für den Regionalrat im Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Bezirksregierung: https://www.regionalrat-duesseldorf.nrw.de/termine Lesen Sie auch: Monheim-Süd: Erneut Gegennwind aus Leverkusen sowie Gewerbestandort Monheimer Süden: Gefahr für das Stadtklima?
Quelle: Bezirksregierung
Foto: Screenshot Google/Pixabay; Collage: Marjana Kriznik
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