Läuft Habecks Energie (spar) verordnung ins Leere?

Niemand fühlt sich für die Umsetzung/ Kontrolle verantwortlich

Seit dem 1. September 2022 gilt eine neue Energieverordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Die Grünen). Danach ist die Außenbeleuchtung von Werbetransparenten von Firmen und die Beleuchtung von Gebäuden in der Zeit zwischen 22 Uhr und 16 Uhr am Folgetag verboten. Als wir die Einhaltung in verschiedenen Städten kontrolliert haben, haben wir festgestellt, dass sich die meisten Firmen nicht an dieses Verbot halten. Absicht dürfte weniger eine Rolle spielen als Unkenntnis. Doch so wird man das Ziel, nämlich ab JETZT Energie einzusparen, damit wir im Winter nicht frieren müssen, nicht erreichen.

 

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Warum wird die Einhaltung des Verbotes nicht kontrolliert

Wir haben in verschiedenen Städten nachgefragt, warum die Einhaltung des Verbotes nicht kontrolliert wird. Die Landeshauptstadt Düsseldorf teilt dazu mit:

„Die Zuständigkeit für die Kontrollen ist rechtlich noch nicht festgelegt. Wir bitten Sie aus diesem Grund darum, Ihre Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu richten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“

  

Die Städte fühlten sich also – noch  – nicht zuständig. Deshalb nächste Frage ganz oben beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin. Doch auch hier Fehlanzeige. Der Vollzug der Verordnung liege bei den Ländern, teilt uns die Pressestelle vom bmwk.bund.de mit. Also zurück nach Düsseldorf zum Wirtschaftsministerium NRW: Hier lässt man uns zwei Wochen (!) nach Inkrafttreten der Verordnung wissen, dass für die Einhaltung der Verordnung die Bezirksregierungen zuständig sind. Und weiter: Sanktionen bei Verstößen seien nicht vorgesehen!! Man setze auf die „Rechtstreue“ der Firmen. Kaum zu glauben, dass das gut geht.

 

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Energiesparverordnung: gut gedacht – schlecht gemacht

Keine Frage, die neue Energieverordnung ist notwendig, sinnvoll und kreativ. Sie tut niemand wirklich weh und könnte sicherlich auch einen Betrag zur dringend erforderlichen Energieeinsparung leisten. Doch die Umsetzung der Verordnung wird daran scheitern, dass die Hoffnung auf Einhaltung von „Rechtstreue“ blauäugig ist.

 

Bericht/Foto: Walter Thomas

 


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