Lärmaktionsplan: Extrawurst für die Stadt?

Gemeinden müssen bis 18. Juli Lärmaktionspläne anpassen

1.486 Menschen im Monheimer Stadtgebiet fühlen sich von Lärm beeinträchtigt, davon 1.110 tagsüber in der Zeit von 6 bis 22 Uhr und  376 Personen während der Nacht. Das geht aus einer Lärmkartierung des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV), den Umgebungslärm betreffend, hervor.

 

Lärmaktionsplan: Anpassung

Monheim am Rhein muss, wie alle anderen Gemeinden, bis zum 18. Juli 2024 seinen Lärmaktionsplan auf Grundlage eines neuen einheitlichen EU-Berechnungsmodells anpassen. Die Stadt Monheim am Rhein weist in eigener Sache aber auf einen Sonderfall hin: “Im Vergleich zu den bisherigen Lärmkartierungen des LANUV sind in der nun vierten Stufe wesentliche Straßenzüge im Stadtgebiet der Stadt Monheim am Rhein kein Bestandteil der Lärmkartierung mehr. Es werden lediglich Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen vorgesehen. Die zu kommunalen Straßen heruntergestuften Verkehrswege im Stadtgebiet  der Stadt Monheim am Rhein finden deshalb keine Berücksichtigung mehr.” Erst ab einem definierten Ballungsraum von mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern seien umfangreichere Lärmkartierungen verpflichtend, so die Stadt.

 

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Straßenbaulastträger

Für die Durchführung der Maßnahmen kann die Zuständigkeit von der planaufstellenden Behörde abweichen. So ist dies an Bundes- und Landesstraßen der entsprechende Straßenbaulastträger. Für die Bundesautobahn 59 handelt es sich dabei um die Autobahn GmbH des Bundes. Die Durchführung von Maßnahmen läge, so die Stadt Monheim folglich nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Monheim am Rhein. Die in der letzten Kartierung definierten Maßnahmen seien fast vollständig umgesetzt worden. Darüber hinaus würden weitere freiwillig durch die Stadt Monheim am Rhein durchgeführte Maßnahmen aufgeführt, die zu einer Lärmminderung durch den Verkehr im Stadtgebiet führen würden.

 

Lärmminderungsmaßnahmen

Durch die Autobahn GmbH wurde eingebracht, dass die geplante Sanierung der Bundesautobahn 59 bereits in Planung ist und darin ebenfalls Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bürger konnten sich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 23. April bis zum 27. Mail an der Aufstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen. “Die Argumentation, Monheimer Straßen wären nicht betroffen, greift zu kurz”, erklärt einer der Bürger, die eine Eingabe getätigt hatten. “Im Bundesimmissionsschutzgesetz steht explizit,  dass als eine Hauptverkehrsstraße auch eine sonstige grenzüberschreitende Straße mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr gewertet wird.” Demnach sei irrelevant, wer der Straßenbaulasttäger ist. Die Opladener Straße, oder die Bleer Straße seien bspw. solche Straßen. Der Nachweis, dass hier weniger als 3 Millionen KFZ/Jahr rollen müsse erbracht werden. “Die Stadt ist, sollten die Werte höher sein, hier dann in der Pflicht diese Straßen im Lärmaktionsplan entsprechend zu behandeln”, so der Monheimer.

 

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Gesundheitsgefährdende Lärmquellen

Unabhängig von der Lärmaktionsplanung sei die Stadt grundsätzlich verpflichtet, gesundheitsgefährdende Lärmquellen zu identifizieren und auch gegenzusteuern. Das LANUV hatte in Monheim am Rhein folgende Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr kartiert: die Autobahn 59, die L 293 zwischen Hauptstraße und Kreisverkehr Am Kielsgraben, die Berghausener Straß bis zum Kreisel Hauptstraße/Monheiemr Straße sowie Opladener Straße.

 

Fehlen eines Ratsbeschlusses

“Ein Lärmaktionsplan ist in der Regel ein einfaches Textdokument. Warum kann dieses nicht online zur Verfügung gestellt werden, wie bei jeder anderen Beteiligung in Monheim auch?”, fragt ein anderer Bürger. Ein Ratsbeschluss fehle zudem, sodass die Unterlagen auch nicht über das Ratsinformationssystem einsehbar seien. Die Umweltministerkonferenz habe weitreichende Hinweise zur Durchführung veröffentlicht. Hier würde explizit auf eine Beteiligung analog der Bauleitpläne im zweistufigen Verfahren hingewiesen. Dies würde durch die Stadt Monheim ignoriert und durch die Auslegeart (nur physisch im Rathaus und auf Nachfrage, auch Verweigerung der Übersendung per Mail) sogar den Bürgern erschwert.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei im Rahmen der Gesetzesvorgaben erfolgt, betont die Stadt Monheim. Die Bekanntmachung sei ordentlich über das Amtsblatt und im städtischen Newsletter veröffentlicht worden. Ein Ratsbeschluss sei nicht erforderlich, da es sich bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans und der besonderen Situation in Monheim am Rhein um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handelt. Den Abschluss des Verfahrens stelle ein Ratsbeschluss dar. Der finale Lärmaktionsplan sei dann im Ratsinformationssystem ersichtlich. Den Bürgerinnen und Bürgern sei die Möglichkeit Terminvereinbarung eröffnet. Von einer Erschwerung könne keine Rede sein, da auch außerhalb der Dienstzeiten Termine angeboten werden konnten, so die Stadt Monheim.

Bericht: Marjana Kriznik

Foto: Umgebungslärm-Kartiertung LANUV