Kontrolle: Polizei erwischt 110 Verkehrssünder, darunter einen Cannabis-Konsumenten

Ob mit Rad, PKW oder zu Fuß – viele Regeln wurden missachtet

110 Verkehrsverstöße, 48 davon von Radfahrenden oder Fußgängerinnen und Fußgänger, 62 von Autofahrende begangen, stellte die Kreispolizei Mettmann bei schwerpunktmäßigen Verkehrskontrollen am Donnerstag, 25. Mai 2023, in Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim fest.

 

Hilden: Kölner ohne Führerschein, aber mit Drogen erwischt

In Hilden musste die Polizei 39 Verstöße ahnden – 18 davon gegen Autofahrerinnen und Autofahrer, die durch ihr Fahrverhalten Radfahrer behindert haben, unter anderem, weil sie über Radwege gefahren waren.

Die übrigen 21 Verkehrsverstöße wurden von Radfahrerinnen und Radfahrern begangen, unter anderem, weil sie verbotenerweise Verkehrsflächen genutzt hatten.

 

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Zudem zog die Polizei in Hilden gegen 8:30 Uhr einen 27-jährigen Kölner in einem Mercedes Vito an der Baustraße aus dem Verkehr, der zuvor ein Verkehrszeichen missachtet hatte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Führerschein des Mannes bereits im November 2022 entzogen worden und zur Sicherstellung ausgeschrieben worden war.

Doch damit nicht genug: Im Fahrzeug stellten die Beamten auch noch Drogen sicher – woraufhin die Beamten einen Drogenschnelltest bei dem Mann durchführten, welcher positiv auf Cannabis und Kokain verlief. Der Führerschein des Mannes wurde daraufhin sichergestellt und sein Auto vor Ort geparkt. Gegen ihn wurde entsprechende Verfahren eingeleitet.

 

Missachtung der Vorfahrt, Handy am Lenker, falsch abgebogen

In Langenfeld und Monheim am Rhein zählte die Polizei 40 Verstöße – elf von Radfahrerinnen und Radfahrern und die übrigen 29 von Autofahrenden. Auch hier kam es zu Verstößen beim Abbiegen durch Autofahrer sowie durch das Missachten von Vorfahrtsregeln.
Gleich acht Radfahrer wurden mit dem Handy am Lenker erwischt, was entsprechend konsequent geahndet wurde.

 

In Ratingen mussten die Beamten insgesamt 16 Verstöße von Radfahrerinnen und Radfahrern ahnden, insbesondere, weil diese nicht die als nutzungspflichtig ausgewiesenen Radwege genutzt hatten oder unerlaubt in der Fußgängerzone geradelt waren. 15 Verstöße gingen auf die Konten von Autofahrern, insbesondere, weil diese ihren Abbiegevorgang nicht ordnungsgemäß durchgeführt hatten.

 

Quelle/Symbolfoto: Kreispolizei Mettmann

 


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