Was bedeutet das für den Monheimer Wochenmarkt?
Darauf haben viele Menschen lange gewartet, insbesondere bei den derzeitigen Temperaturen: Seit dem heutigen Montag, 21. Juni, gilt in NRW grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Freien.
Allerdings muss man auf das Kleingedruckte achten.
Eine Maske ist immer noch verpflichtend,
- in Innenbereichen bzw. geschlossenen Räumen
- bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
- an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben
- sowie in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.)
Das bedeutet u.a., dass nach wie vor auch auf den Wochenmärkten eine Schutzmaske geboten ist, wenn sich Warteschlangen u.ä. bilden.
Jetzt wird’s wieder kleinteilig
Bedeutet das nun, dass man auf dem Wochenmarkt selber keine Maske tragen muss, sondern nur, wenn man sich in eine Warteschlange einreiht?
Wir haben bei der Stadt Monheim nachgefragt.
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Die Verwaltung antwortet uns: „Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt besteht nur, wenn man an einen Verkaufsstand geht.“
Also: Lasst die Masken fallen – aber achtet bitte weiterhin auf Euch und Eure Nächsten. Und nehmt Rücksicht in den Wartebereichen und bei größeren Menschenansammlungen.
Text: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv / Alexandra Koch/Pixabay
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