Im Keller gelagerter Sperrmüll brannte

Polizei kann Brandstiftung nicht ausschließen

In der Nacht zu Mittwoch, 29. September, kam es an der Schöneberger Straße im Berliner Viertel zu einem Brand in einem Keller eines Mehrfamilienhauses. Nach ersten Ermittlungen kann die Polizei eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung nicht ausschließen.

 

 

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Anwohner alarmierten Feuerwehr

Folgendes war geschehen: Gegen kurz nach 1 Uhr nachts hatten Anwohner die Feuerwehr alarmiert, weil sie im Keller des Hauses einen Brand festgestellt hatten. Die Monheimer Feuerwehr war schnell vor Ort und konnte den glücklicherweise nur kleineren Brand im Keller des Hauses schnell löschen, ohne dass es zu größeren Schäden gekommen war. Dennoch mussten während der Löscharbeiten der Feuerwehr insgesamt rund ein Dutzend Bewohnerinnen und Bewohner kurzzeitig ihre Wohnung verlassen.

 

Kellerraum vorsätzlich aufgebrochen

Bei ihren Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache stellten die Polizeibeamten vor Ort fest, dass die Tür zu dem betroffenen Kellerraum vorsätzlich aufgebrochen war. Dahinter hatte Sperrmüll gelagert, welcher aus bislang noch unbekannter Ursache Feuer gefangen hatte. Ferner konnte die Polizei dank der Hinweise von Zeugen ermitteln, dass in den vergangenen Tagen mehrmals Personen aufgefallen waren, die augenscheinlich in dem betroffenen Raum übernachtet hätten. Konkrete Hinweise zu diesen Personen liegen der Polizei jedoch nicht vor.

 

 


 

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Polizei such Zeugen

Daher fragt die Polizei: Wer weiß, wie der Brand in dem Mehrfamilienhaus entstanden ist oder kann Angaben machen zu den Personen, die in den vergangenen Tagen in dem Haus mit der Hausnummer 5 unberechtigterweise im Keller genächtigt haben? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Monheim am Rhein jederzeit unter der Rufnummer 02173 9594-6350 entgegen.

 Quelle und Foto: Kreispolizei Mettmann

 

 


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