Anträge für Wiederaufbauförderung können jetzt an das Land gestellt werden
Ein 30 Milliarden Euro schweres Paket haben Bund und Länder für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom Juli bereitgestellt. Auf NRW entfallen davon bis zu 12,3 Milliarden Euro. Das Geld soll nun an betroffene Privatpersonen, Unternehmen und Forstbetriebe ausgezahlt werden. Außerdem soll damit die zerstörte kommunale Infrastruktur wiederaufgebaut werden.
Nun können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es auch unter: www.land.nrw/de/wiederaufbauhilfe
Außerdem steht ein Servicetelefon für die Fragen von Bürgern und Unternehmen zur Verfügung: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter 0211/4684-4994.
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„80 Prozent des Schadens kann im Regelfall abgedeckt werden“
Die für den Kreis Mettmann zuständigen CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Dr. Christian Untrieser ergänzen: „Die Höhe der Wiederaufbauhilfe wird im Regelfall 80 Prozent des entstandenen Schadens abdecken. In Härtefällen können bis zu 100 Prozent der Schadensumme übernommen werden. Für Schäden am Hausrat können Betroffene zudem eine Pauschale beantragen. Diese wird nach der Anzahl der gemeldeten Personen im Haushalt gestaffelt sein, einem Ein-Personen-Haushalt stehen demnach 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhaushalte erhalten eine höhere Pauschale. Diese Hilfen sind nachrangig nach Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck.“
Geschätzte Hochwasserschäden an der städtischen Infrastruktur
Nach erster Schätzung sind in den Mettmanner Kreisstädten folgende Schäden entstanden
Haan: 1.400.000 Euro
Hilden: 2.990.000 Euro
Langenfeld: 620.000 Euro
Monheim: 26.500 Euro
Velbert: 3.100.000 Euro
Heiligenhaus: 250.000 Euro
Ratingen: 3.500.000 Euro
Wülfrath: 30.000 – 50.000 Euro
Mettmann: 260.000 Euro
Erkrath: 3.477.500 Euro
Quelle: Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Schlottmann/Landtag NRW
Foto: Archiv / Gerd Altmann/Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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