Abzuführender Anteil hänge von Höhe der Kreisumlage ab
In diesen Tagen erhalten Monheimerinnen und Monheimer ihren Abgabenbescheid für das Jahr 2024. Wegen des gestiegenen Grundsteueranteils, den die Stadt an den Kreis Mettmann abführen muss, hat der Rat eine Anhebung der Grundsteuer auf 282 Prozent beschlossen. Die Hintergründe der Steigerung erläutert Kämmerin Nina Richter auch in einem mit den Abgabenbescheiden versendeten Schreiben. Gegenüber der Rheinischen Post habe der Kreis Mettmann nun erklärt, so die Stadt Monheim, dass es zwischen dem abzuführenden Grundsteueranteil und der in Monheim am Rhein erhöhten Grundsteuer keinen Zusammenhang gebe. Dem widerspricht nun Bürgermeister Daniel Zimmermann: „Die Behauptung, dass die Kreisumlage und die Grundsteuer nichts miteinander zu tun haben, ist falsch.“
Abhängigkeit des Anteils an der Grundsteuer
In die Berechnung der von kreisangehörigen Kommunen zu zahlenden Kreisumlage gingen laut § 9 des Gemeindefinanzierungsgesetzes verschiedene örtliche Steuereinnahmen ein, darunter auch das Grundsteueraufkommen, ein vom Landtag festgelegter fiktiver Hebesatz, der tatsächliche Hebesatz der jeweiligen Stadt und der Kreisumlagehebesatz, so die Stadt Monheim. Abzuführen in die Kreisumlage sei gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Nr. 1 das Produkt aus der Steuerkraftmesszahl der Gemeinde mit dem Hebesatz der Kreisumlage. „Damit ergibt sich eine direkte proportionale Abhängigkeit des Anteils an der Grundsteuer, der von der Stadt abzuführen ist, von der Höhe des Hebesatzes der Kreisumlage“, stellt Bürgermeister Daniel Zimmermann klar. „Nichts anderes sagt die Formel, die die Stadt mit ihren Steuerbescheiden verschickt hat.“
Behauptung des Kreises sei falsch
Die Rheinische Post zitiere eine Sprecherin des Kreises, dass es keine Grundsteuerumlage gebe, die an den Kreis Mettmann abzuführen sei. „Das hat die Stadt Monheim am Rhein auch nie behauptet“, entgegnet Bürgermeister Daniel Zimmermann. Auf die Grundsteuer sei allerdings Kreisumlage abzuführen – nach der im Schreiben der Stadt genannten Berechnung. „Von den insgesamt voraussichtlich 5,5 Millionen Euro, die Monheim am Rhein in diesem Jahr an Grundsteuer erhebt, gehen etwa 3,1 Millionen Euro an den Kreis“, rechnet Zimmermann vor. „Die Behauptung, dass die Kreisumlage und die Grundsteuer nichts miteinander zu tun haben, ist falsch.“
Anhebung des Monheimer Hebesatzes
Da sowohl der vom Landtag gesetzlich festgelegte fiktive Hebesatz als auch die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage gestiegen sind, hätte die Stadt ohne die Erhöhung ihrer Grundsteuer deutlich weniger Grundsteuereinnahmen behalten. Deshalb hat der Stadtrat eine Anhebung des Monheimer Hebesatzes um 12,8 Prozent beschlossen. „Durch diese Anhebung wird erreicht, dass der bei der Stadt Monheim am Rhein verbleibende Betrag aus den Grundsteuererträgen auf dem Niveau der Vorjahre gehalten werden kann“, erläutert Kämmerin Nina Richter im mit den Abgabebescheiden versendeten Schreiben. „Die Stadt Monheim am Rhein gibt insofern nur die gestiegenen Kosten für die Kreisumlage an die Bürgerinnen und Bürger weiter. Eine Mehreinnahme für die Stadtkasse resultiert daraus nicht.“ Insgesamt sei durch diese Erhöhung ein Mehrertrag von ca. 0,7 Millionen Euro im städtischen Haushalt zu erwarten, so der Kreis. Es gebe den Zusammenhang nicht, dass durch eine erhöhte Kreisumlage ein höherer Grundsteueranteil an den Kreis Mettmann abzuführen sei, so der Kreis.
Das Leben bleibt günstig
Trotz gestiegener Steuer- und Gebührensätze bleibt das Leben für Monheimerinnen und Monheimer im Vergleich mit anderen Städten günstig. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B aller NRW-Kommunen ist mehr als doppelt so hoch wie in Monheim am Rhein. Darüber hinaus profitieren Bürgerinnen und Bürger vom kostenlosen ÖPNV, Gebührenfreiheit für Kitas, Kindertagespflege und den Ganztag in den Grundschulen sowie von vielen weiteren städtischen Leistungen.
Quelle: Stadt Monheim am Rhein
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