Greensill: 38 Millionen für immer verloren

Bericht zur Jahresabschluss 2021

Die Stadt Monheim am Rhein hat im Zeitraum von Juli 2020 bis Januar 2021 bei der Greensill Bank AG, Bremen, Festgelder (neu-) angelegt in einem Gesamtvolumen von 38 Millionen Euro. Über das Vermögen der Bank wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach den ersten Verlautbarungen des Insolvenzverwalters ist davon auszugehen, dass sich die Gläubiger der Bank auf ein langwieriges Insolvenzverfahren einstellen müssen. Die Dauer wird auf bis zu 10 Jahren geschätzt.

 

38 Millionen: ausfallgefährdet 

Für die Stadt Monheim am Rhein sind die angelegten Gelder in hohem Maße als „ausfallgefährdet einzustufen“. Infolgedessen wurden die angelegten Gelder in voller Höhe außerplanmäßig abgeschrieben (davon 35,0 Millionen in 2020 und 3 Milionen in 2021). Der Bestand der Wertpapiere des Umlaufvermögens der Stadt sinkt entsprechend. Es zeichne sich eine dadurch bedingt „frühere Kreditaufnahmeverpflichtung“ zur Finanzierung der bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen ab. Dies bleibe damit auch nicht ohne Auswirkungen für künftige Haushalte, die die Finanzierung dieser künftigen Kreditverpflichtungen sicherzustellen haben.

 

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Stete Wirtschafskraft erforderlich

Hierfür sei eine auf hohem Niveau gleichbleibende stete Wirtschaftskraft der Stadt erforderlich. Im Haushalt 2022 wurden über die Jahre 2022-2025 verteilt Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 640,6 Millionen Euro eingeplant. „Dies stellt eine Bürde für die Zukunft dar, da Zins- und Tilgungsleistungen zusätzlich erwirtschaftet werden müssen“, heißt es im aktuellen Bericht zum Jahresabschluss. Dass sich abzeichnende Umfeld auf den Finanzmärkten mit deutlich steigenden Zinsen sei ein weiterer Teil des Risikos.

 

Rechnungsprüfung: Verstoß gegen Anlagerrichtlinien

Der bisherige Leiter der städtischen Rechnungsprüfung, Georg Mittmann, der mit sofortiger Wirkung abberufen wird und auf den Natascha Gerke folgt, hatte in seinem Prüfbericht Prozesse bemängelt. Bei der Greensill-Anlage sei gegen Anlagerichtlinien verstoßen worden. Bürgermeister Daniel Zimmermann hatte zudem gegen Mittmann ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er habe den Rechnungsprüfungsausschuss nicht darüber informiert, dass eine Änderung eines Protokolls, die die CDU beantragt hatte, nicht auf einem Audiomitschnitt, sondern auf handschriftlichen Aufzeichnungen basiere. Die Kann-Vorschrift für eine dauerhafte Audioaufzeichnung soll fortan ganz entfallen.

Bericht: Marjana Kriznik

Foto: Pixabay