Gewerbegebeit Monheim-Süd: Bürger können mit diskutieren

Regionalrat startet am 13. Mai Offenlage

Der Regionalrat Düsseldorf hatte im März 2021 ein Planverfahren für die Vergrößerung der Gewerbeflächen im Süden von Monheim am Rhein gestartet. In der Sitzung am Donnerstag, 24. März 2022, hatte der Regionalrat entschieden, das Plangebiet auf etwa 8,4 Hektar zu verkleinern. Nun können sich Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion einbringen. Die entsprechenden Unterlagen finden sich vom 13. Mai bis zum 13. Juni die während einer so genannten Offenlage auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen.        

 

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Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen

Auf dieser Themenseite Offenlagen sind unter Umständen noch weitere Projekte aus anderen Bereichen online. Wer die Details zum möglichen neuen Gewerbegebiet für Monheim sucht, klickt hier: 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Monheim am Rhein (Erweiterung GIB Alfred-Nobel-Straße). Worum es geht: Mit dieser 3. Änderung soll ein Teil des städtischen Gewerbeflächenbedarfs gedeckt werden. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt Monheim am Rhein könnte nach Abschluss des Verfahrens hier eine entsprechende gewerbliche Entwicklung und Ansiedlung anstoßen. Der Regionalrat hat das öffentliche Verfahren im März 2021 für eine etwa 18 Hektar große Fläche südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen gestartet, welche direkt an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Stadtgebiet angrenzt. Gegen das Vorhaben hatte es massiven Widerstand vonseiten den Städten Leverkusen und Köln gegeben.

 

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Verkleinerung des Plangebietes auf etwa 8,4 Hektar

Dies ist nun der Unterschied zur vorherigen Planung: Auf Grundlage eines einstimmig beschlossenen Antrags aller Fraktionen hat der Regionalrat am 24. März 2022 eine Verkleinerung des Plangebietes auf etwa 8,4 Hektar beschlossen. Mit dieser neuen Abgrenzung sollen die Auswirkungen auf den Regionalen Grünzug in diesem Bereich möglichst reduziert und ein Abstand von 300 Metern zum Naturschutzgebiet am Monbagsee eingehalten werden. 

 

Stellungnahme zu verändertem Planentwurf

Während der Offenlage hat die Öffentlichkeit sowie zahlreiche potentiell betroffene Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem veränderten Planentwurf. Die eingegangenen Stellungnahmen werden von der Regionalplanung gesichtet und für den Regionalrat als Beratungsgrundlage vorbereitet.  Aufgrund der andauernden Pandemie wurde von einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen abgesehen, jedoch können diese als zusätzliches Informationsangebot in der Auslegungsfrist – nach vorheriger Terminvereinbarung – bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingesehen werden. Ansprechpartnerin bei der Bezirksregierung ist Elena Stiller: Tel. 0211 / 475 – 1361 oder per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de.

Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf

Foto: Pixabay

 

 


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