Fehlende Blumenkübel: Wird das Unfallopfer entschädigt?

Betroffener kollidierte im Dunkeln mit Fahrradständern

„Die Fahrradständer auf, in Buchstaben A U F der Turmstraße sind das böswilligste Verkehrshindernis dem ich begegnet bin. Bitte sofort etwas dagegen unternehmen“, monierte kürzlich ein aufgebrachter Nutzer im städtischen Mängelmelder.

 

Brille beschädigt

Offenbar hatte der Monheimer die Konstruktion in der Dunkelheit übersehen, als er mit dem Rad unterwegs war und ist mit dieser kollidiert, so dass seine Brille davon Schaden genommen hatte. Er fragte daher in seiner Mängelmeldung, mit der gleichzeitigen Bitte um rasche Antwort: „An wen wende ich mich in der Stadt um meine Brille ersetzt zu bekommen?“

 

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Fahrradständer für gewöhnlich gesichert

„Für gewöhnlich sind die Fahrradständer beidseitig durch Blumenkübel gesichert“, antwortete die Stadt vier Tage später. Durch die Ausweisung als Fußgängerzone sei grundsätzlich die Nutzung der Fahrbahn durch Gastronomie, Einrichtungsgegenstände und Ähnlichem möglich. „Die Fahrradständer sind offensichtlich aufgrund Ihres Unfalls mit unzähligen Aufklebern beklebt worden“, erklärte die Stadt. Blumenkübel würden dennoch wieder kurzfristig an den Fahrradständern aufgestellt, versicherte sie.

 

Ersatz der Brille

Bezüglich des Ersatzes seiner Brille bittet sie den Geschädigten, eine genaue Unfallschilderung mit Datum und Uhrzeit per E-Mail einzureichen. Sobald man die Angaben erhalten habe, werden wir diese an die Versicherung weitergeleitet werden.

Bericht: Marjana Kriznik

Fotos: Pixabay; Mängelmelder/Collage: Marjana Kriznik