Polizei nimmt 20-Jährigen fest
Am noch frühen Sonntagmorgen, 12. Juni, hat die Polizei einen 20 Jahre alten Duisburger vorübergehend festnehmen müssen. Der Mann soll zuvor seine Freundin sowie einen Zeugen geschlagen haben und war dann einem Platzverweis nicht nachgekommen. Ein Video von der Festnahmesituation hatte anschließend in einer örtlichen Facebook-Gruppe für Aufsehen gesorgt, weshalb die Kreispolizeibehörde Mettmann an dieser Stelle über den zugrundeliegenden Sachverhalt berichtet.
Opfer und Exfreund saßen auf Bank
Folgendes war nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen geschehen: Gegen 6.30 Uhr hatte sich eine 20-jährige Monheimerin mit ihrem Ex-Freund, einem 20-jährigen Duisburger, auf einer Parkbank an der Fichte-Straße im Ortsteil Baumberg getroffen, wo beide gemeinsam Alkohol tranken. Kurz darauf gingen die beiden in das Auto der Monheimerin, welches sich in unmittelbarer Nähe befand. Hierbei soll der Duisburger allerdings aufdringlich geworden sein, weshalb die 20-Jährige ihren Ex-Freund aufforderte, das Auto zu verlassen. Nach aktuellen Stand der Erkenntnisse rastete der Duisburger nun aus, schrie die Monheimerin lautstark an und beleidigte sie auf übelste Art und Weise. Zudem soll er sich selbst mit dem Autoschlüssel oberflächlich am Hals verletzt haben. Dann soll er seine Ex-Freundin mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Ein Anwohner bekam die Auseinandersetzung mit und zeigte Zivilcourage, in dem er dazwischen ging. Somit ließ der Duisburger von seiner Ex-Freundin ab und schlug nun allerdings auf den Zeugen selbst, einen 34-jährigen Monheimer, ein.
Atemalkoholtest positiv
Kurz darauf traf die inzwischen alarmierte Polizei an der Einsatzörtlichkeit ein. Hierbei stellte sie fest, dass der beschuldigte Duisburger betrunken war: Ein bei ihm vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille (0,42 mg/l). Die Polizeibeamten nahmen vor Ort die Aussagen der Beteiligten auf, wobei sie von dem Duisburger immer wieder lautstark und respektlos unterbrochen und (auch ausländerfeindlich) beleidigt wurden. So duzte er die Polizeibeamten und gab an, „sich von den Polizisten gar nichts sagen zu lassen“.
Duisburger kam Platzverweis nicht nach
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an der Einsatzörtlichkeit wurde dem Duisburger ein Platzverweis für das nähere Wohnumfeld seiner ehemaligen Partnerin ausgesprochen. Diesem kam der junge Mann auch zunächst nach. Die Polizei verblieb jedoch im Rahmen der Nachaufsicht in der Nähe der Wohnung der jungen Frau, um dann feststellen zu müssen, dass der Duisburger erneut seine Ex-Freundin aufsuchen wollte. Die Polizeibeamten machten dem Duisburger daraufhin unmissverständlich klar, dass er seinem Platzverweis nachkommen muss, und dieser, bei weiterer Zuwiderhandlung, mittels körperlichem Zwang durchgesetzt werden müsse. Hierauf begann der Mann erneut, in respektloser Art und Weise mit den Beamten zu diskutieren, die ihn nun bis zu einer in der Nähe liegenden Bushaltestelle begleiteten, wo sie den Mann final aufforderten, die Örtlichkeit zu verlassen.
Mann beleidigte und bedrohte Polizisten
Als der Mann nun erneut die Polizeibeamten beleidigte und nun auch verbal bedrohte, entschlossen sich die Beamten, den Duisburger zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam zu nehmen. Als eine Polizeibeamtin dazu die Handschellen hervorholte, schlug der Mann die Polizeibeamtin und verletzte sie leicht, ehe er versuchte, davonzulaufen. Hierbei stürzte er ohne Fremdeinwirkung zu Boden, ehe er dann jedoch auf dem Boden liegend von den Polizeibeamten fixiert wurde. Hierbei wandte und sperrte sich der körperlich robuste Duisburger unter extremer körperlicher Kraftanstrengung gegen das Anlegen der Handschellen und gab trotz mehrfacher Aufforderung seine Arme nicht frei, sodass die Polizeibeamten zu viert körperlichen Zwang anwenden mussten, um den Mann letztendlich in Handschellen abzuführen.
Beleidigung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Anschließend wurde der Mann zur Polizeiwache gebracht, wo ihm zur weiteren Beweisführung eine ärztliche Blutprobe entnommen wurde. Der 20-jährige Duisburger erlitt bei seiner Festnahme leichte Schürfwunden an seinen Armen und am Kopf. Auch die im Dienst verletzte Beamtin war nicht schwerer verletzt und konnte ihren Dienst fortsetzen. Der von dem Duisburger angegriffene Zeuge wurde ebenfalls leicht verletzt, er klagte über Schmerzen im Brustbereich sowie am Kopf. Die 20-jährige Monheimerin klagte ebenfalls über Schmerzen, lehnte aber eine ärztliche Behandlung ab. Gegen den 20-jährigen Duisburger wurden gleich mehrere Verfahren eingeleitet – unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Ermittlungen dauern nach wie vor an. Im Anschluss an den Einsatz hatte eine anonyme Facebook-Nutzerin ein Video der Festnahmesituation in einer örtlichen Facebook-Gruppe geteilt, was zu verschiedenen Spekulationen zu den Hintergründen des Polizeieinsatzes geführt hatte.
Quelle und Foto: Kreispolizei Mettmann