Elternhaltestellen: Parkverbot unverhältnismäßig?

Autos dürfen bis drei Minuten an Hol- und Bringzonen halten

Sogenannte „Elterntaxis“ können neuerdings vor den Schulen in Monheim eigene Hol- und Bringzonen nutzen. Auf der Knipprather Straße entstand die erste von zunächst sechs Elternhaltestellen. Schilder der Stadt weisen auf ein eingeschränktes Halteverbot hin. Maximal drei Minuten dürfen Fahrzeuge hier halten. Von dort aus sollen die Kinder dann eigenständig zur Schule gehen.

 

SPD-Fraktion: Parkverbot zeitlich befristen

Die SPD-Ratsfraktion stellt im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember einen Antrag, das Parkverbot zeitlich zu befristen. Begründung: Durch das Parkverbot entfielen die bisherigen Parkplätze vollständig und verschärfen die Parksituation und Verkehrslage in allen weiteren Tages- und Nachtzeiten, so die SPD. Da jedoch die Elternhaltestelle geschaffen worden sei, um hier vor Schulbeginn kurz halten zu können, sei ein Parkverbot rund um die Uhr unverhältnismäßig. „Beispielsweise könnte ein Parkverbot zwischen 7 bis 9 Uhr hierzu völlig ausreichen“, heißt es im Antrag.

 

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Elternhaltestelle: Keine Möglichkeit zu warten

Gleichzeitig würde es den abholende Eltern ermöglichen, an der sogenannten Elternhaltestelle zu parken, um zu warten, bis die Kinder tatsächlich wieder einsteigen könnten. Mit der jetzigen Regelung könnten Eltern nur drei Minuten halten und müssten dann die Parkverbotsfläche wieder verlassen. Davon hält die Stadt aber nichts. Sie habe im Vorfeld eine zeitliche Einschränkung ausführlich geprüft, heißt es. Mit dem Ergebnis, dass eine zeitliche Festsetzung die Akzeptanz der Elternhaltestellen im täglichen Nutzen erheblich einschränke.

 

Regelung: Für Verkehrsteilnemer eindeutig

„Die derzeitige Regelung ist für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig, dass auf den sehr deutlich markierten Elternhaltestellen mit dem Verkehrsschild VZ 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ ganztägig gilt“, so die Stadt. Grundsätzlich gelte die drei-Minuten-Regel, welche besage, dass ein Halten nur für die Dauer von drei Minuten erlaubt sei. Hierbei würde nicht unterschieden, ob dies Eltern oder Anlieger seien, die das eingeschränkte Halteverbot nutzen, sondern die Regelung sei für alle Verkehrsteilnehmer identisch und beuge somit einem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer vor.„Grundsätzlich wurde bei der Errichtung der Elternhaltestellen darauf geachtet, dass ausreichend Stellplätze in näherer Umgebung der Elternhaltestellen weiterhin vorhanden sind“, so die Stadt. Die Reduktion der öffentlichen Stellplätze durch die Elternhaltestellen sei somit so gering wie möglich gehalten worden.

Bericht: Marjana Kriznik/Quellen: SPD Monheim/Stadt Monheim am Rhein

Fotos: Stadt Monheim am Rhein/Pixabay; Collage: Marjana Kriznik

 

 


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