Einsatz in Monheim: Überzogene Polizeigewalt?

Festnahme nach Widerstand durch Randalierer

Am noch frühen Sonntagmorgen, 12. Juni, hat die Polizei einen 20 Jahre alten Duisburger in Monheim vorübergehend festnehmen müssen. Dieser wiedersetzte sich der Festnahme dermaßen, dass vier Polizeibeamte körperliche Gewalt anwenden mussten.

  

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Polizeigewalt notwendig?

War diese Form der Polizeigewalt notwendig oder war sie überzogen? Anzeiger24 sprach mit der Polizei darüber. Polizeisprecher Daniel Uebber erklärt: „Eine Festnahme mit Widerstand erfordert immer einen körperlichen Zwang. Im vorliegenden Fall hat der Mann mit seinem Oberkörper auf seinen Armen gelegen und wollte diese nicht freigeben, damit die Kollegen ihm Handschellen anlegen.“ Körperlicher Zwang durch die Polizei könne auch weh tun. Beim vorliegenden Privatvideo einer Zeugin könnte es so aussehen, als werde der am Boden liegende junge Mann von einem Polizisten geschlagen. Uebber: „Wir haben uns das Video genauestens angeschaut und konnten nicht sehen, dass die Kollegen den Mann geschlagen hätten. Sie mussten seinen Arm freihebeln, um ihm Handaschellen anzulegen. Wir sind der Meinung, dass man das sieht.“ In der Bundesrepublik Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Das bedeutet, dass nur der Staat Gewalt anwenden darf. Und dies auch nur, wenn es wirklich nötig ist. Jeder Polizeieinsatz wird nachbereitet, so auch dieser, so Uebber.

  

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Privatvideos von Polizeimaßnhamen

Zum Privat-Video: Dürfen Privatpersonen Videos von Polizeimaßnahmen filmen und diese in sozialen Netzwerken verbreiten oder wird das vorliegende Facebook-Video gelöscht werden müssen? Daniel Uebber: „Nein es ist Privatpersonen nicht verboten, polizeiliche Maßnahmen zu filmen. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, aber die Personen sind auf dem vorliegenden Video nicht zu erkennen.“ Sogenannte Gaffervideos von Unfällen oder aus dem persönlichen Lebensbereich sind dagegen verboten. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Fotografieren und Filmen oder das Teilen von Bildaufnahmen, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen, an Dritte strafbar. Gaffer müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

 

Open Source Intelligence 

Die Polizei selbst, vielmehr deren Open Source Intelligence Spezialisten, recherchiert im Rahmen ihrer Ermittlungen unter anderem in sozialen Netzwerken, welche Teil der Open Source Intelligence sind. Open Source Intelligence (OSINT) bezeichnet die Erkenntnisgewinnung zu einem bestimmten Sachverhalt aus frei verfügbaren offenen Quellen. (Quelle: Open Source Intelligence in Einsatzleitstellen der Polizei). Dazu zählen neben soialen Netzwerken unter anderem auch Suchmaschinen und Google Earth. UPDATE: Das besagte Video wurde zwischenzeitlich auf der Facebookseite „Du bist Baumberger wenn“ vom Admin gelöscht, „da Spekulationen, ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen“ nur Vermutungen seien. Da man nun eine Stellungnahme der Polizei habe, könne man sich ein Bild davon machen. 

Text: Marjana Kriznik

Foto: Screenshot Facebookvideo