Einkaufswagen-Invasion: Kunst oder kann das weg?

Ärgernis um “wild” zurückgelassene Einkaufswagen

Nicht nur das Aufkommen “wilden” Mülls ufert immer wieder in der Stadt aus. Zurzeit finden sich an diversen Orten unzählige zurückgelassen Einkaufswagen verteilt. Zum Teil wurden sie achtlos abgestellt oder gar umgeworfen und teilweise auch mit Müll-Hinterlassenschaften befüllt und stehen gelassen.

 

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Rattenaufkommen nimmt wieder zu

Da derzeit auch das Rattenaufkommen, etwa im Berliner Viertel, wieder Überhand nimmt, sieht es besonders appettlich aus, wenn sich vor den Bereichen mit Hausmültonnen, um die die Nager emsig herum flitzen, zurückgelassene, umgeworfene Einkaufswagen sammeln. “Wer ist überhaupt für die Reinigung der Einkaufswagen zuständig, bevor die wieder im Umlauf sind”, fragen sich zurecht besorgte Bürger. “Ist doch nur ekelhaft, damit Lebensmittel einzukaufen”, kommentiert etwa ein Nutzer auf Facebook. Schon aus diesem Grund ginge ein Nutzer nicht in den Kaufland, meint er. Die Körbe beim Aldi in der Stadt sähen auch sehr unappetlich aus, weiss ein andere Nutzer. Einige Discounter setzen Wegfahrsperren ein, damit Einkaufswagen nicht das Firmengelände verlassen können. Plant Kaufland auch dergleichen?

 

 

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Abhandenkommen von Einkaufswagen

Die Kaufland-Pressestelle bedankt sich für den Hinweis mit wild abgestellten Einkaufswagen. “Das Abhandenkommen unserer Einkaufswagen ist für uns aus zweierlei Gründen immer sehr unglücklich. Zum einen möchten wir unseren Kunden immer eine ausreichende Anzahl an Einkaufswagen zur Verfügung stellen. Zum anderen können Einkaufswagen, die außerhalb unseres Geländes abgestellt werden, eine Gefahrenquelle darstellen.” Die Mitarbeiter des Unternehmens Kaufland sammeln die entwendeten Einkaufswagen wieder ein und bringen sie an die Filiale zurück. Für Hinweise zu Standorten von herrenlosen Einkaufswagen, beispielsweise an die Kundeninfo, sei Kaufland daher immer sehr dankbar. “Selbstverständlich werden alle unsere Einkaufswagen regelmäßig gereinigt”, betont man bei der Kaufland-Pressestelle.

 

Einkaufswagen nicht zurückbringen: Strafbestand

Wer einen Einkaufswagen vom Gelände eines Supermarktes entwendet oder ihn nicht wieder zurückbringt, macht sich strafbar. Nach Paragraph 242 des Strafgesetzbuches handelt es sich dabei um einen Diebstahl, auf den im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren droht.

Text: Marjana Kriznik

Fotos: Facebook/Montage: Marjana Kriznik

 

 


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