Corona Update: Die Lage im Kreis Mettmann
Noch immer warten wir auf die neue Coronaschutzverordnung NRW, die aufgrund der Bund-Länder-Konferenz vom Dienstag aktualisiert werden soll (Stand: 12 Uhr). Die Landesregierung hat aber auch bereits angedeutet, dass die bisher gültige Fassung zum 19. August 2021 auslaufen soll.
Wird die nächste Version dann ein paar neue Verschärfungen vorschreiben oder vielleicht sogar abweichend von den Beschlüssen wieder ein paar Lockerungen zulassen? Zum Beispiel, dass die Inzidenz nicht mehr als alleiniger Gradmesser für Schutzmaßnahmen dienen soll?
Wir gehen erst einmal davon aus, dass sich grundlegend an der Rechtslage nichts ändert. Das bedeutet aber auch, dass im Kreis Mettmann bald strengere Regeln gelten könnten. Denn die die 7-Tage-Inzidenz ist zum heutigen Freitag, 13. August, erneut angestiegen, auf 43,2. Also der siebte Tag in Folge über der Schwelle von 35. Somit rückt die Inzidenzstufe 2 näher.
➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…
Was würde Inzidenzstufe 2 bedeuten?
Nach der bisherigen Rechtslage gelten bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 u.a. folgende Regelungen:
Zusammenkünfte
Erlaubt sind Treffen von beliebig vielen Personen aus maximal drei Haushalten. Es dürfen sich außerdem bis zu zehn Personen mit negativem Test zusammen finden. Für vollständig geimpfte und/oder genesene Menschen gibt es keine Begrenzung.
Einzelhandel
Zugangsbeschränkung auf eine(n) Kunden/Kundin pro zehn Quadratmeter; bei einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter je ein(e) Kunde/Kundin pro 20 Quadratmeter.
Körpernahe Dienstleistungen
Zugang nur mit GGG-Nachweis, also negativ getestet (maximal 48 Stunden), genesen (positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt) oder vollständig geimpft.
Datenerfassung für Kontaktnachverfolgung und (medizinische) Maskenpflicht
Gastronomie
Besuch der Innengastronomie nur mit GGG-Nachweis
Besuch der Außengastronomie ohne Test-Nachweis möglich
Zuweisung von festen Sitz- oder Stehplätzen
Datenerfassung zwecks Kontaktnachverfolgung
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Tischen
Pro Tisch maximal drei Haushalte (ohne Personenbegrenzung) oder zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Keine Personenbegrenzung bei vollständig geimpften und/oder genesenen Gästen.
Tagungen mit bis zu 500 Teilnehmern mit GGG-Nachweis und Datenerfassung, allerdings ohne gastronomisches Angebot.
Private Feiern im Freien mit bis zu 100 Gästen und in Innenräumen mit bis zu 50 Gästen bei GGG-Nachweis und Rückverfolgbarkeit
Ausnahme bei Hochzeitsfeiern
Für Paare, die am kommenden Wochenende ihrer Hochzeitsfeier entgegen fiebern, gibt es eine beruhigende Nachricht: Das Gesundheitsministerium erlaubt auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern dank einer Ausnahme nach § 21 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung.
„Nach den aktuell noch geltenden Regelungen sind private Veranstaltungen ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufe 0 und 1 möglich“, heißt es in einer Presseerklärung. „Nachdem sich aber die Ministerpräsidentenkonferenz im Grundsatz darauf verständigt hat, dass geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen gelten soll, erscheint ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen. Daher wird die Coronaschutzverordnung im Moment entsprechend überarbeitet.“
Die nun geltende Ausnahme erfordert aus infektiologischen Gründen gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept. Die Kommunen haben hier Spielraum für passgenaue Lösungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Diese spezielle Regelung gilt zunächst nur bis zum Auslaufen der aktuellen Coronaschutzverordnung am Donnerstag, 19. August.
Beherbergung
Gäste nur mit GGG-Nachweis dürfen in Hotels etc. einchecken. Bei längerem Aufenthalt müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene alle drei Tage einen Test wiederholen.
Grundsätzlich kann aber auch jedes Gasthaus und jeder Betreiber von Einrichtungen oder Dienstleister ohne gesetzliche Regelung bestimmen, dass nur noch geimpfte oder genesene Gäste (2G) Einlass gewährt wird. In der Privatwirtschaft gilt das Hausrecht.
Großveranstaltungen und Feste
In der Inzidenzstufe 1 (10 bis 35) wären Volks-, Schützen- oder Stadtfeste mit bis zu 1.000 Besuchern (GGG-Nachweis) und einem genehmigten Konzept ab dem 27. August noch möglich gewesen. Die Inzidenzstufe 2 sieht dies nicht mehr vor. Viele Organisatoren haben wahrscheinlich aufgrund der unsicheren und schwankenden Lage gar nicht erst geplant…
Fitnessstudios
Bei GGG-Nachweis und Kontaktnachverfolgung gilt: Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit maximal zwölf Personen möglich.
Hochintensives Ausdauertraining ist nicht mehr gestattet.
Nächste Impfaktionen
Derweil verstärkt der Kreis Mettmann seine Impfangebote, unabhängig vom Dauerbetrieb im Erkrather Impfzentrum.
Die nächsten Möglichkeiten:
Impfungen mit BioNTech für Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren im Impfzentrum am Freitag, 13. August, von 14 bis 19 Uhr sowie am Sonntag, 15. August, von 9 bis 19 Uhr.
Ohne Termin, aber mit Beratungsgespräch und Zustimmung der Sorge- und Erziehungsberechtigten.
Impfungen ab 16 Jahre, wahlweise mit BioNTech oder Johnson & Johnson am Samstag, 14. August
von 10 bis 18 Uhr beim Türkisch-Islamischen Kulturverein Merkez Camii DITIB, Auf dem Hüls 24 in Mettmann
von 10 bis 18 Uhr in der Arraham Moschee, Telleringstraße 7 in Hilden
von 6 bis 13 Uhr auf dem Wochenmarkt in Haan,
ohne Termin, mitzubringen sind ein Personaldokument und sofern vorhanden der Impfpass.
Impfungen ab 16 Jahre am Donnerstag, 26. August, von 13 bis 19 Uhr, wahlweise mit BioNTech oder Johnson&Johnson in Gruiten, vor der Filiale der Stadt-Sparkasse Bahnstraße.
Kein Termin erforderlich, ein Personaldokument und sofern vorhanden der Impfpass sind mitzubringen.n
Kinderimpfungen sind nicht möglich.
Die Lage im Kreis Mettmann
Am heutigen Freitag verzeichnet der Kreis Mettmann 395 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen. Das sind 37 mehr als am Vortag.
Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:
„Da die Kassenärztliche Vereinigung gestern keine Impfzahlen veröffentlicht, wurden nur die Zahlen aus dem Impfzentrum hinzuaddiert“, ergänzt der Kreis Mettmann in seinem Report. „Demnach sind im Kreis Mettmann bislang insgesamt 291.386 Personen mindestens einmal und davon 254.962 vollständig geimpft.“
Zum Glück gab es keinen neuen Todesfall. Damit zählt der Kreis bislang insgesamt 765 Verstorbene.
Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.
Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.de, deinhaan.de, deinlangenfeld.de und deinmonheim.de.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Pete Lintforth/Pixabay
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