Was die neuen Corona-Schutzregeln für den Einzelhandel bedeuten
click and meet ist die neue Art des Shoppens in Corona-Zeiten. Nach dem erneuten Lockdown ist click and meet ab Samstag, 22. Mai 2021, endlich wieder in Monheim und dem gesamten Kreis Mettmann möglich (Allgemeinverfügung Gesundheitsministerium NRW).
Wer macht mit?
Hier findet Ihr alle Adressen in Monheim rund ums „Einkaufen“:
➤ click and meet – Einkaufserlebnis in Monheim
Was bedeutet Click and Meet für den Einzelhandel in Monheim?
Im März 2021 hat die Bund-Länder-Konferenz (die sich damals noch für die Beschlüsse für Corona-Schutzmaßnahmen zuständig sah, bevor die Novelle des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes verabschiedet wurde) diese neue Form des einkaufens (click and meet) erfunden, die auch in Monheim praktiziert wurde: Zuvor durften grundsätzlich nur Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Hygieneprodukte, Blumen oder andere Artikel „des täglichen Bedarfs“ verkaufen. Mit dem Prinzip click&meet gibt es auch für Non-Food-Läden (also beispielsweise Mode, Elektronik, Spielzeug, Schmuck etc.) in Monheim und Umgebung einen Fahrplan.
Seitdem hat sich einiges gewandelt, denn die „dritte Welle“ erlaubte auch kein click and meet mehr in Monheim.
Nun entspannt sich die Lage, und in NRW lautet nun die neue Regel: Bei einer Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) ab 100 gilt die so genannte „Bundesnotbremse“. Also u.a.: nächtliche Ausgangssperre, Kultur- und Sporteinrichungen bleiben geschlossen. Schulen und Kitas dürfen ab einer Inzidenz von 165 nicht öffnen.
Liegt die Inzidenz aber an fünf aufeinanderfolgenden Werkstagen stabil zwischen 100 und 150, dürfen Einzelhandelsgeschäfte, die nicht „zur Grundversorgung“ zählen (z.B. Boutiquen, Elektrofachmärkte etc) mit Terminvereinbarung ihren Kunden Einlass gewähren – eben click and meet. Es gibt eine Zugangsbegrenzung von einem/einer Kunden/Kundin pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Und die Kund(inn)en müssen einen tagesaktuellen negativen Covid 19-Test aus einem offiziellen Testzentrum oder eine zweifache Impfung gegen Covid 19 nachweisen oder „genesen“ sein; dies wird belegt durch einen positiven amtlichen PCR-Test, der mindestens 28 Tage oder maximal sechs Monate alt ist.
Wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, so kann das jeweilige Land die generelle Öffnung des Einzelhandels wieder erlauben. Dabei darf eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 20 Quadratmeter Verkaufsfläche das Geschäft betreten. Und diese Regelung gilt weiterhin nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte!
click and meet in Monheim: Endlich wieder Shopping erleben…
Foto: Gerd Altmann/myriams Foto / Pixabay
Collage: anzeiger24.de