Chaos beim Corona-Winter – Was soll jetzt eigentlich gelten?

Verwirrung rund um die Maßnahmen-Vorschläge

Eine ungeschriebene Regel in der Politik lautet: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Und das wird auch bei der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes erwartet, das ab Oktober gelten soll. Vor einer Woche hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ihren Kompromissvorschlag für Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter präsentiert. Dabei soll der Schutz der Gesundheit und der Grundrechte einiger- und gleichermaßen berücksichtigt werden.

Und da gibt es noch so einige Ungereimtheiten, die vor der Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat geklärt werden müssen.

 

Worum geht es?

Grundsätzlich soll bundesweit gelten:

  • Maskenpflicht im Luft– und öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

 

Die Bundesländer können darüber hinaus zusätzliche Regelungen erlassen, zum Beispiel Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen oder in der Gastronomie.

Die Maskenpflicht soll nicht für Personen gelten, die einen aktuellen Negativ-Test oder Genesenen-Nachweis vorlegen oder innerhalb der letzten drei Monate gegen Covid 19 zum dritten oder vierten Male geimpft worden sind.

 

Da stellen sich doch so manche Fragen.

 

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Unklarheiten beim Impfstatus

Wieso soll die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bundesweit nicht gelten, wohl aber im Fernverkehr? Ist es „gefährlicher“, im ICE zu sitzen als in der Straßenbahn?

 

Auch geimpfte und genesene Menschen können sich weiterhin anstecken und das Corona-Virus verbreiten; sie sind lediglich im besten Falle vor einem schweren Krankheitsbefall besser geschützt. So viel ist mittlerweile bekannt. Warum also soll für diese Gruppe keine Maskenpflicht gelten?

 

Und will Minister Lauterbach die Bevölkerung auf diese Weise zur zweiten Auffrischungsimpfung „motivieren“? Soll damit die 2G- oder 3G-Regel neu belebt werden?
Das würde erneut Diskussionen über „Ausgrenzung“ und „Ungleichbehandlung“ zwischen geimpften und nichtgeimpften Menschen lostreten, die uns im vergangenen Winter viel Nerven geraubt haben.

 

Das kritisierte übrigens auch Petra Grimm-Benne, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), nach einem Treffen mit Karl Lauterbach.

Und was bringt eine Maskenpflicht in der Gastronomie, wenn die Gäste ein bis zwei Stunden beim Essen nah und ungeschützt beieinander sitzen? Diese Regelung hat schon in der Vergangenheit nicht viel Sinn ergeben.

 

Außerdem: nach dem Konzept müssten sich also alle Menschen, die keine Masken bei Veranstaltungen tragen wollen, alle drei Monate neu impfen lassen – das will doch bestimmt kaum jemand. Und die vierte Impfung, bzw. der zweite Booster wird ja auch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst für Menschen empfohlen, die mindestens 70 Jahre alt sind, und/oder unter einer Immunschwäche leiden und/oder im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten. Jüngere und gesunde Menschen brauchen demnach die vierte Impfung nicht.

Lauterbach rudert zurück

Nein, so sei das alles ja nicht gemeint, erklärte Minister Lauterbach am Dienstagabend in den tagesthemen: „Die Ausnahme ist nicht so zu verstehen, dass sich dann Leute alle drei Monate impfen lassen sollen“. Das sei medizinisch unsinnig, davon rate er „absolut“ ab. Zu häufiges Impfen, das werde „nicht vorkommen“.

Hat er also mal wieder schlecht kommuniziert?

Allerdings erwarte er auch von der STIKO eine klare Ansage, ob sich auch über 60-Jährige nun erneut impfen lassen sollten. Warum dieser Druck?

 

Nach dem Kompromiss ist vor dem Kompromiss. Der Bundestag wird da so einige Feinjustierungen vornehmen müssen…

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: Angelo Esslinger/Tumisu / Pixabay
Collage: anzeiger24.de

 


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