Bürgermeister: Entscheidungsbefugnis absenken

Antrag der Oppositionsparteien im Rat

Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Herrn Stephan Wiese, FDP beantragen, die  Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters in allen Tatbeständen von 250.000 Euro auf 50.000 Euro abzusenken.

 

Arbeit erleichtern

Begründung: In der Vergangenheit sei die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters in allen Tatbeständen auf 250.000 Euro im Einzelfall angehoben worden. Dies sollte die Häufigkeit von Vorlagen zur Vergabe reduzieren und die allgemeine Arbeit erleichtern. Zugleich habe die Politik damit dem Bürgermeister einen großen Vertrauensvorschuss erwiesen. „Leider wurde der Bürgermeister diesem Vertrauen nicht immer gerecht, weshalb die Entscheidungen wieder in die Kontrolle von Rat und Ausschüssen zu übergeben ist“, heißt es in der entsprechenden Vorlage zur Ratssitzung am 13. Dezember.

 

Kaufland-Banner

 

Antrag wird abgelehnt

Beschlussempfehlung im Hinblick auf den Antrag seitens der Verwaltung: Dieser wird abgelehnt. Nach dem Antragstext wären von der Absenkung die Klageerhebung vor allen Gerichten, die Vergabeverfahren sowie der Erwerb, Kauf, Verkauf, Tausch und Belastung von Grundstücken sowie die Ausübung von Vorkaufs-, Ankaufs- und Wiederverkaufsrechten erfasst. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen, da hierdurch Prozesse unnötig verzögert und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung deutlich eingeschränkt würden.

 

Vielzahl von Beteiligungstatbeständen

„Die Anpassung der Wertgrenzen in der Sitzung des Rates am 4. November 2020 wurde eben aufgrund der gesteigerten Wirtschaftskraft der Stadt und der Anzahl der betroffenen Verfahren beschlossen“, heißt es in der Begründung. Eine Halbierung des seinerzeitigen Betrags von 100.000 Euro würde zu einer Vielzahl von Beteiligungstatbeständen führen. „Hierbei handelt es sich im Regelfall um Geschäfte der laufenden Verwaltung, die keine weitreichende Bedeutung haben und somit im Rat nicht diskutiert werden sollten.“ Insbesondere Vergabeentscheidungen würden unnötig verzögert, was zu einem beachtlichen Wettbewerbsnachteil bei Vergaben führen würde.

Quelle: Ratssystem der Stadt Monheim am Rhein

Fotos: Pixabay