Grundsicherung wurde umbenannt und Bedarfe erhöht
Das Bundeskabinett hat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Aus der Grundsicherung soll ein Bürgergeld werden. Ab 1. Januar 2023 erhält ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher. Paare erhalten je Partner 451 Euro, nicht Erwerbstätige unter 25 402 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro und Kinder bis 5 Jahre 318 Euro. Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten. Die Freibeträge für Hinzuverdienste sollen auf 520 Euro erhöht werden.
Karenzzeit von zwei Jahren
„Menschen im Leistungsbezug sollen sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.“ Ziel ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Die Bedarfe sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche zu konzentrieren können, soll in den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Ist die Karenzzeit abgelaufen, wird eine entbürokratisiert Vermögensprüfung durchgeführt. Für Bürgergeldbeziehende gelten zudem höhere Freibeträge.
Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, der von den Leistungsberechtige und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Plan dient dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und ist damit ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. Lediglich wiederholte Meldeversäumnisse werden sanktioniert – mit maximal zehn Prozent Leistungsminderung.
Vermittlungsvorrang in Arbeit fällt weg
Der Vermittlungsvorrang in Arbeit wird abgeschafft. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung (Coaching) soll Leistungsberechtigte helfen, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. „Mit dem Bürgergeld stärken wir den Sozialstaat und bringen Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit“, so Heil.
Leistungsminderungen bleiben möglich
Wer Termine nicht wahrnimmt, muss auch weiterhin mit Sanktionen rechnen. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.
Quelle: Bundesregierung
Foto: Agentur für Arbeit; Bearbeitung: Marjana Kriznik