Abwassergebühren rechtswidrig: Auch in Monheim?

Stadt hat geprüft, ob sie auch betroffen ist

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW unterstützte einen Musterprozess gegen zu hohe Zinssätze bei der Berechnung der Abwassergebühren. Rund 60 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, darunter Monheim und Langenfeld, legen den höchsten zulässigen Zinssatz von 5,42 Prozent ihren Kalkulationen zugrunde. Ein Urteil des 9. Senats am Oberverwaltungsgericht Münster vom 17. Mai 2022 hatte ergeben: Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick ist rechtswidrig.

  

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Eine Handvoll Widersprüche

Die Stadt Monheim wollte prüfen, inwieweit sie betroffen ist. Nun sei diese Prüfung abgeschlossen, wie Bürgermeister Daniel Zimmermann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss erklärte. „Bis auf eine Handvoll Widersprüchen, die für das Jahr 2021 eingelegt worden sind, sind alle schon ergangenen Bescheide nicht betroffen, sie sind rechtskräftig“, so das Stadtoberhaupt. Bei den sehr wenigen Bescheiden, bei denen es Widersprüche gegeben habe, prüfe man jetzt im Einzelfall, ob der Widerspruch sich genau gegen diesen Sachverhalt gerichtet hat. Zimmermann: „Wenn ja, dann hätte der einzelne Bürger einen Anspruch auf Neuberechnung.“ Das würde aber nachher drei, vier Fälle betreffen. So Zimmermann.

 

 

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Abwassergebühren für 2023: Neue Rechtssprechung

Der Steuerzahlerbund habe seine Mitglieder mit Musterwiederspruchsschreiben aufgefordert, solche Widersprüche einzulegen. „Das wird aber für uns nicht relevant sein, und schon gar nicht zahlenmäßig“, bekräftigt Daniel Zimmermann. Er fährt fort: „Wir haben an kalkulatorischer Verzinsung in 2022 zwei Millionen Euro in Abwassergebühren veranlagt haben, die wir für die Zukunft nicht mehr anrechnen dürfen, weil das Oberverwaltungsgericht sagt, entweder setzt man den Wiederbeschaffungszeitwert an oder man nutzt die kalkulatorische Verzinsung.“ Man werde dieses Thema für die Dezembersitzung aufbereiten, wenn die neuen  Abwassergebühren für 2023 kalkuliert werden. „Da werden wir zu einem Gebührensatzungsbeschluss kommen, der die neue Rechtssprechung berücksichtigt“, erklärt der Bürgermeister.

 Text: Marjana Kriznik

 Foto: Pixabay  

 

 


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