Wird die Mack-Pyramide Zimmermann zum Verhängnis?

Hat der Ex-Bürgermeister gegen Vorschriften verstoßen?

Am vergangenen Sonntag wurde das Richtfest am Umbau der Mack-Pyramide gefeiert. Trotz reger Beteiligung war vielen Monheimern nicht zum Feiern zumute. Darüber hatten wir berichtet. Bürgermeisterin Sonja Wienecke war ebenso wie die Führungsspitzen von CDU, SPD und GRÜNEN demonstrativ ferngeblieben.

Dazu hatte der über 50-Millionen-Euro-Umbau in den vergangenen Monaten zu hohe Wellen geschlagen. Im Zentrum der Turbulenzen stand und steht der ehemalige Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann. Mehrere Behörden sprechen von gravierenden Fehlern im Umgang mit Denkmalschutz und Baurecht. Besonders brisant: Die erteilte Baugenehmigung wurde von der zuständigen Kreisaufsichtsbehörde als rechtswidrig beanstandet, aber Zimmermann ließ trotzdem bauen.

Das sollte aber nicht die einzige gesetzliche Vorschrift sein, die missachtet wurde, um am Ende vollendete Tatsachen zu schaffen.

Hier eine chronologische Rekonstruktion der Vorwürfe:

Aberkennung des Denkmalschutzes

Die Pyramide wurde auf Betreiben der Stadt 2020 in die Denkmalliste eingetragen. Damit unterlag sie strengen gesetzlichen Vorgaben. Umbauten wären nur unter hohen Hürden möglich gewesen.

Vermutlich um den geplanten Umbau zu realisieren, trug die Stadt das Gebäude später kurzerhand wieder aus der Denkmalliste aus – mit der Begründung: Die ursprüngliche Eintragung sei formell fehlerhaft gewesen.

Dem widersprach das Rheinische Amt für Denkmalpflege. Aus Sicht der Fachbehörde war die Austragung nicht rechtmäßig.

Wäre das Gebäude weiterhin als Denkmal geführt worden, wären die Hürden für den Umbau sehr hoch, möglicherweise zu hoch, gewesen. Kritiker halten es daher für möglich, dass die Streichung aus der Denkmalliste den Weg für das Projekt erleichtern sollte.

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Planungs- und Denkmalschutzverfahren unter Zeitdruck

Bevor der Umbau genehmigt werden konnte, mussten zwei zentrale Verfahren durchlaufen werden: das Bebauungsplanverfahren und das denkmalrechtliche Verfahren.

Im Bebauungsplanverfahren äußerte das Rheinische Amt für Denkmalpflege (LVR) erhebliche Bedenken gegen den nahezu vollständigen Überbau der Pyramide. Diese Einwände hätten ordnungsgemäß geprüft und abgewogen werden müssen.

Im anschließenden denkmalrechtlichen Verfahren kam es dann noch gravierender: Nach Darstellung des LVR wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsfristen von der Stadt ohne Rechtsgrundlage verkürzt. Solche Fristen sind jedoch verbindlich. Sie sichern eine sorgfältige fachliche Prüfung.

Sollte diese Verkürzung tatsächlich ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein, wäre das Verfahren bereits formell rechtswidrig gewesen.

Deutliche fachliche Bedenken gegen den Umbau

Die Denkmalfachbehörde äußerte erhebliche Bedenken gegen den geplanten Umbau. Der neue Baukörper sollte die Pyramide nahezu vollständig umschließen. Nach Einschätzung des LVR würde dadurch die architektonische Wirkung und das künstlerische Gesamtkonzept massiv beeinträchtigt.

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Baugenehmigung – auf wackliger Grundlage?

Trotz der Bedenken wurde von der Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Doch genau diese Genehmigung beanstandete der Kreis Mettmann als obere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde als rechtswidrig und forderte ihre Rücknahme.

Brisant ist dabei: Wenn bereits das Planungs- oder das denkmalrechtliche Verfahren fehlerhaft war, konnte auch die darauf gestützte Baugenehmigung rechtlich angreifbar sein. Eine Genehmigung ist nur so tragfähig wie das Verfahren, das ihr zugrunde liegt.

Baubeginn trotz laufender Beanstandung

Trotz umstrittener Rechtslage und aufsichtsrechtlicher Interventionen wurde mit der Abtragung des ursprünglichen Gebäudes – sprich dem teilweisen Abriss – begonnen.

Nach einer Ortsbesichtigung stellte das LVR ernüchternd fest: Der Denkmalwert des Gebäudes ist zerstört.

Und der Kreis Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass die Zerstörung des Baudenkmals der ehemalige Bürgermeister zu vertreten habe.

Das ist eine politische Feststellung mit erheblichem Gewicht. Denn wenn Verfahrensrecht verletzt wurde und eine rechtswidrige Genehmigung (die Baugenehmigung der Stadt) nicht zurückgenommen wurde, stellt sich auch die Frage nach persönlicher Verantwortung.

Offene Fragen bergen Sprengkraft

Der Fall Mack-Pyramide wirft mehrere zentrale Fragen auf:

• Wurde der Denkmalschutz gezielt geschwächt, um den Umbau zu ermöglichen?

• Wurden gesetzliche Verfahren bewusst verkürzt?

• Wurde eine beanstandete Baugenehmigung bewusst nicht zurückgenommen?

• Wurden durch schnelles Handeln unumkehrbare Fakten geschaffen?

Im Interesse der Steuerzahler, Bürger und der politischen Kultur sollten diese Fragen gründlich aufgearbeitet werden. Das Recht darf auch nicht vor einem ehemaligen Bürgermeister haltmachen.

Quelle: Stadt Monheim/Kreis Mettmann

 Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/

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