Wie geht es weiter mit der Maskenpflicht an den NRW-Schulen?

Landesschulministerium hat eine Entscheidung getroffen

Vor den Herbstferien wurde es angekündigt, allerdings unter Vorbehalt wegen des Infektionsgeschehens. Nun ist es offiziell: Die NRW-Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November auch in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben.

 

Eigenanzeigen-Mai-2-Neuer

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit der Maskenpflicht haben wir unseren Schülerinnen und Schülern seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt. Mit großem Engagement und enormem Verantwortungsbewusstsein hat diese junge Generation einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Älteren geleistet. Dafür gebührt den Schülerinnen und Schülern unser herzlicher Dank.“

 

Ministerin Gebauer betont, dass es „keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens“ an den NRW-Schulen gäbe.

Zwar steigen die Infektionsfälle und Inzidenzen wieder ➤ tagesaktueller Report im Kreis Mettmann

 

Aber: Die (vollständige) Impfquote bei Lehrerinnen und Lehrern liege sogar über 90 Prozent, bei Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren bei 50 Prozent. In dieser Situation ist die Aufhebung der Maskenplicht am Sitzplatz ein verantwortbarer Schritt.

Gebauer: „Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen damit ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück.“

 

Ab dem 2. November gelten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen

Die Corona-Betreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

 

Banner-Lidl-Pad-Sept-2021 

 

Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

 

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

 

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

 

Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.

 

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

 

Die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen gelten fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests.

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.

 

Quelle: Pressemitteilung NRW-Schulministerium, 28. Oktober 2021

Foto: A.Koch/Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.